Fürstenfeldbruck: Verlegung der B 2 bleibt das Ziel – Fürstenfeldbruck | ABC-Z

Wird die Amperbrücke nicht durch einen Neubau ersetzt, sondern saniert, wäre dies wohl die einzige Möglichkeit, den Schwerlastverkehr weiterhin aus dem Stadtzentrum von Fürstenfeldbruck herauszuhalten. Am besten in Verbindung mit der formalen Verlegung der bislang über den Marktplatz führenden Bundesstraße 2 auf die aktuell bereits für Lastwagen geltende Umfahrungsroute über Oskar-von-Miller-, Fürstenfelder und Äußere Schöngeisinger Straße hin zur B 471. Dies würde der Stadt im Zentrum weitere Möglichkeiten zur Steuerung des Durchgangsverkehrs und Förderung des Radverkehrs eröffnen.
So etwa lässt sich die Position von Oberbürgermeister Christian Götz (BBV) und Bauamtsleiter Johannes Dachsel zusammenfassen. Sie beriefen sich bei einem Pressegespräch am Mittwoch auf die zuständige Baubehörde in Freising, mit der man „konstruktive Gespräche“ geführt habe. Die Stadtverwaltung lehnt den Abriss der Amperbrücke ab und fordert die Sanierung. Nur so lasse sich die Beschränkung auf 16 Tonnen aufrechterhalten, die Bussen das Passieren ermöglicht, den Schwerverkehr aber vom Marktplatz fernhält.
Es gebe zur B-2-Verlegung und Amperbrücke „keinen neuen Sachstand“, so Götz. Wohl aber fühlt er sich bestätigt in der Position der Stadtspitze und reagiert auf Forderungen und Vorwürfe von CSU und Freien Wählern. Vertreter der beiden Fraktionen hatten sich im Juni kritisch geäußert über den angeblichen Stillstand im Rathaus und sich mit Nachdruck für einen Neubau der Amperbrücke ausgesprochen. Die Tonnagebeschränkung lasse sich, so die Hoffnung, mit Blick auf die sehr enge Kurve am Rathaus aufrechterhalten. Die Stadträte von CSU und FW hatten zudem nicht ausgeschlossen, die Forderung nach einer dritten Amperquerung notfalls per Bürgerbegehren durchzusetzen. Eine weitere Querung, möglicherweise in Form eines Tunnels, könnte eine Entlastung bringen. Dies allerdings sei eine „sehr langfristige Perspektive“, wie Dachsel betont. Denn das Projekt könnte frühestens in eine Fortschreibung des aktuell bis 2030 geltenden Bundesverkehrswegeplans aufgenommen werden.
Würde die Stadt dem von der Baubehörde favorisierten Neubau der Brücke zustimmen, würde dieser für 40 Tonnen ausgelegt. Mit der Kurve am Rathaus ließe sich, wie der Stadtbaurat bereits im Juni deutlich gemacht hatte, bestenfalls eine Längenbeschränkung begründen. Fahrzeugen wie etwa Betonmischern könnte dann die Passage über den Marktplatz nicht verwehrt werden. Deshalb bleibt die Stadt bei ihrer Forderung, das historische Bauwerk aus dem Jahr 1909 lediglich instandzusetzen, wie dies auch das Landesamt für Denkmalschutz empfiehlt.
Tempolimits wären möglich
Die zuständige Baubehörde hat in den Gesprächen signalisiert, dass noch im Herbst eine Entscheidung über die Verlegung der Bundesstraße 2 fallen könnte – „nicht über die Köpfe der Stadt“ hinweg, wie zugesichert worden sei. Würden Münchner Straße, Hauptstraße und Augsburger Straße herabgestuft, würde dies der Stadt auf dieser Strecke „mehr Beinfreiheit“ bei Umgestaltungen geben. Dann wären Tempolimits möglich oder auch breitere Rad- und Fußgängerwege. Darüber zu entscheiden hätte der Stadtrat. Die überfällige Sanierung der maroden Brücke, die auf dieser Route liegt, müsste dann zwar die Stadt bezahlen. Die Kosten aber könnten verrechnet werden mit Erstattungen für anstehende Arbeiten auf einigen Abschnitten der „Noch-Bundesstraße“. Die rein formale Verlegung bringt nach Überzeugung von Götz und Dachsel im Vergleich zum Status quo keine spürbare Mehrbelastung. Denn der Schwerverkehr nimmt heute bereits diesen Weg, ebenso wie Teile des Autoverkehrs.