Berlin

Volksentscheid Baum in Berlin: Schwarz-Rot will Bäume pflanzen | ABC-Z

Berlin taz | Die Ak­ti­vis­t:in­nen des Berliner Baumentscheides sind ihrem Ziel ein großes Stück näher gekommen. Nach einer Sondersitzung des Umweltausschusses, bei der die Initiative ausgiebig von den Parlamentariern befragt wurde, sprachen sich sowohl die SPD- als auch die CDU für das Anliegen des Volksentscheids aus.

„Das Ziel des Volksentscheids trifft im Kern eine sozialdemokratische Grundhaltung“, teilte etwa SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh am Montagabend mit. „Der Gesundheitsschutz der gesamten Berliner Bevölkerung werde dabei berücksichtigt, insbesondere aber der Schutz von alten Menschen oder Be­woh­ne­r:in­nen von Großwohnsiedlungen“, so der Fraktionsvorsitzende.

Salehs Amtskollege Dirk Stettner, Fraktionsvorsitzender der CDU, äußerte sich ähnlich euphorisch: „Das Kernanliegen der Initiative ist gerade aus bürgerlicher Sicht absolut richtig und verdient unsere Unterstützung: die gesetzliche Verankerung von Klimaanpassung und Stadtgrün.“

Stettner kündigt weitere Gespräche mit Ver­tre­te­r:in­nen der Initiative an. Das nächste Treffen soll laut dem CDU-Fraktionsvorsitzenden schon am Mittwoch stattfinden. Unter anderem soll auch eine Arbeitsgruppe mit Fach­po­li­ti­ke­r:in­nen gebildet werden, die prüfen soll, inwieweit die Inhalte des Gesetzesentwurfs durch das Abgeordnetenhaus übernommen werden können.

Der Senat hat noch bis zum 4. November Zeit, den Gesetzesentwurf der Initiative anzunehmen, oder, so die wahrscheinlichere Variante, mit einem eigenen abgeschwächteren Gesetz zuvorzukommen. Die letzte Möglichkeit, das Gesetz im Abgeordnetenhaus zu beschließen, wäre damit schon am 9. Oktober.

„Nicht verwässern“

Ver­tre­te­r:in­nen der Initiative warnen den Senat davor, Inhalte des Gesetzes zu verwässern: „Nur wenn die Vorschläge von Senat, CDU und SPD das BäumePlus-Gesetz weder verwässern noch Elemente streichen, kann es zu einem Ende der Volksentscheids kommen.“, sagt Baumentscheid-Aktivist Felix Hardach. Das Gesetz sei in sich schlüssig, konform zu Verfassungsnormen und gesetzlich ohnehin bestehenden Pflichten und sei damit beschlussreif.

Größter Konfliktpunkt ist bislang die Finanzierung: Schätzungen zufolge schlagen die Kosten für die Klimaanpassungsmaßnahmen von 2026 bis 2040 mit über 7 Milliarden Euro zu Buche.

„Kosten von 7 Milliarden Euro oder sogar mehr, die zu Einsparungen bei anderen freiwilligen Leistungen von ca. 500 Mio. Euro pro Jahr führen, sind im Kernhaushalt nicht darstellbar, ohne an anderer Stelle großen Schaden für die Berlinerinnen und Berliner zu produzieren“, so die Koalitionäre in der gemeinsamen Pressemitteilung am Montag.

Allerdings gibt Baumentscheid-Initiator Heinrich Strößenreuther zu bedenken: „Die Milliardenbeträge, die aktuell im Raum stehen, gehen auf bereits bestehende EU- und Bundespflichten zurück – nicht auf das Gesetz des Volksentscheids.“

Eine weitere, bislang noch nicht angesprochene Hürde dürfte die erhebliche Flächenkonkurrenz in Berlin sein. Bislang priorisiert Schwarz-Rot Neubauvorhaben über den Erhalt von Grünflächen. So soll in Neukölln ein Waldstück auf einem ehemaligen Friedhof Eigentumswohnungen weichen, obwohl sich der Bezirk und die Berliner Forste dagegen ausgesprochen haben. Ausgleichsflächen innerhalb des Stadtgebiets gibt es kaum noch.

Der Gesetzesentwurf der Initiative sieht umfangreiche Maßnahmen zur Klimaanpassung vor. Namensgebende Kernmaßnahme ist das Pflanzen von 300.000 neuen Straßenbäumen bis 2040. Außerdem sollen in besonders dicht bebauten „Hitzeviertel“ Flächen entsiegelt und bepflanzt werden. Regenwasser soll mit der Umsetzung des Schwammstadt-Konzepts besser gespeichert und genutzt werden.

Die Initiative hat die erste Hürde für ein Volksbegehren im vergangenen Jahr erfolgreich gemeistert. Über 33.000 Unterschriften sammelten die Aktivist:innen, doppelt soviele wie erforderlich. Im Juni bestätigte der Senat die Zulässigkeit des Gesetzesentwurfs, aber dem Abgeordnetenhaus empfohlen, den Entwurf nicht anzunehmen.

Mit der Zulässigkeit geht eine viermonatige Frist für das Parlament einher, den Gesetzesentwurf anzunehmen. Verstreicht diese, geht das Volksbegehren in die nächste Phase: Dann müssen 250.000 Unterschriften gesammelt werden, damit bei den Abgeordnetenhauswahlen im September 2026 über den Volksentscheid abgestimmt wird.

Back to top button