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Frist für alte Kaminöfen endet: Das müssen Hausbesitzer wissen | ABC-Z

In manchem Wohnzimmer hat es in den vergangenen Wochen vermutlich schon wohlig geknistert: das Feuer im Kaminofen. Doch es ist nicht alles Gold, was darin flackert. Im Gegenteil: Kaminöfen blasen Feinstaub- und Kohlenmonoxid in die Luft – und weil das nicht gut ist für die Umwelt, schreibt das Immissionsschutzgesetz, eine Bundesverordnung aus dem Jahr 2010, strengere Werte vor.

Nach mehreren Übergangsfristen müssen jetzt alle handeln, die einen Kaminofen besitzen, der zwischen 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurde und die vorgeschriebenen Grenzwerte nicht einhält. Das betrifft hauptsächlich klassische Kamin- und Kachelöfen oder Heizkamine, die in erster Linie den Raum wärmen, in dem sie aufgestellt sind, und meist mit Scheitholz befeuert werden, wie der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informiert. Historische Öfen etwa und Kaminöfen, die die einzige Wärmequelle in einer Wohnung sind, sind von den Vorschriften ausgenommen.

Zugelassen sind vom 1. Januar nächsten Jahres an nur maximal 4,0 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas und maximal 0,15 Gramm Feinstaub. Wer die Frist ignoriert und seinen Kaminofen weiter betreibt, riskiert ein Bußgeld. Einen Hinweis zu den neuen Vorschriften dürften die meisten Hausbesitzer längst von ihrem zuständigen Schornsteinfeger erhalten haben.

Im Zweifel den Schornsteinfeger fragen

Nach Angaben des Schornsteinfeger-Bundesverbandes halten rund 200.000 sogenannte Einzelraumfeuerstätten in Hessen die demnächst gültigen Grenzwerte nicht ein, in ganz Deutschland sind es 1,9 Millionen. Werden deren Besitzer nicht tätig, melden die Schornsteinfeger dies der zuständigen Behörde. Es sei aber eine hohe Bereitschaft festzustellen, die Anlagen vorzeitig unter den Umweltgesichtspunkten zu tauschen, sagt Steffen Kirchner vom hessischen Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk.

Für Öfen, die älter als 30 Jahre sind, endete die Frist bereits vor drei Jahren. Wie alt ein Fabrikat ist, verrät in der Regel das Typenschild auf der Rückseite des Ofens. Fehlt dies, haben Kaminbesitzer schlechte Karten. Unter Umständen helfen Kaufunterlagen oder Anfragen beim Hersteller weiter. Ofenmodelle und deren Abgaswerte können zudem über die Onlinedatenbank des Indus­trieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) überprüft werden. Dafür muss man jedoch das Modell kennen.

Im Zweifel hilft der zuständige Schornsteinfeger weiter. Für Messungen zur Überprüfung der Abgaswerte braucht aber auch dieser die Angaben auf dem Typenschild. Stellt sich im Beratungsgespräch heraus, dass die Werte noch in Ordnung sind, muss der Besitzer nichts unternehmen. Allerdings entschließen sich viele Besitzer trotzdem zu einem Tausch, wie Schornsteinfeger berichten – auch deshalb, weil neue Öfen effizienter arbeiten, sie brauchen für die gleiche Temperatur weniger Holz. Das liegt daran, dass bei älteren Modellen die Zugluft von unten kommt, bei neueren Geräten dagegen gibt es zwei Luftführungen, die Hitze wird besser gehalten.

Statt eines kompletten Tausches besteht bei fest eingebauten Öfen auch die Möglichkeit, nur den Filter nachzurüsten. Je nach Ofentyp kostet das nach Schornsteinfegerangaben zwischen mehreren Hundert und einigen Tausend Euro. Es lohnt sich aber die Überlegung, einen nicht fest verbauten Kamin gleich gegen einen neuen einzutauschen.

Das kostet dann zwar mehr Geld – einfachere Modelle beginnen bei 2000 bis 3000 Euro, nach oben gibt es keine Grenzen –, auf lange Sicht aber spart man mit einem neuen Modell beim Energieverbrauch. „Eigentümer von Öfen und Kaminen sollten sorgfältig durchrechnen, ob sich das Nachrüsten lohnt“, meint auch Younes Erhardt, ­Geschäftsführer bei Haus & Grund Hessen.

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