Freie Demokratische Partei-Politiker mit rassistischer Äußerung – Ex-Richter aus Amt entlassen | ABC-Z
Berlin/Oldenburg. Ein FDP-Lokalpolitiker war am Amtsgericht Bad Iburg als Schöffe tätig. Doch nach rassistischen Posts auf X wurden nun Konsequenzen gezogen.
In Niedersachsen ist ein FDP-Lokalpolitiker wegen rassistischer Äußerungen aus seinem Ehrenamt als Schöffe am Amtsgericht der Kleinstadt Bad Iburg enthoben worden. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg nach einem entsprechenden Antrag. Die Äußerungen des Schöffen legten nahe, „dass er sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen und Ausländer entgegen dem Diskriminierungsverbot deutlich benachteiligen wird“. Er sei für das Amt deshalb „ungeeignet“.
Zuvor hatte sich der Mann, der auch für die FDP im Stadtrat von Georgsmarienhütte sitzt, auf der Plattform X mehrmals abfällig über straffällig gewordene Ausländer geäußert. So soll er im August und September 2024 in einer Reihe von Posts geschrieben haben, dass er eine „Islamisierung“ des Landes fürchte und den rechtsstaatlichen Umgang mit kriminellen Ausländern für unzureichend halte. Unter anderem kommentierte er einen Bericht über eine 18-monatige Haftstrafe für einen Verdächtigen mit dem Worten: „Das müssten mindestens 18 Jahre sein oder in diesem Falle die Abschiebung“.
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Bad Iburg: So begründet das Oberlandesgericht die Amtsenthebung des Schöffen
Unter anderem diese Wortmeldung gab laut Begründung des Oberlandesgerichts den Ausschlag, wie das Amtsgericht Bad Iburg mitteilte. Mit der Forderung nach mindestens 18 Jahren Haft in Verbindung mit einer Abschiebung habe der Mann klar zu erkennen gegeben, dass er rechtsstaatswidrige und unzulässige Strafen befürworte. Die gesetzliche Höchststrafe in Deutschland betrage 15 Jahre. Es sei zu befürchten, dass er nicht nach Recht und Gesetz entscheide.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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In der Gesamtschau habe der Schöffe seine Amtspflichten „gröblich verletzt“ und sei aus dem Blickwinkel eines „verständigen objektiven Verfahrensbeteiligten“ nicht tragbar. Er biete keine Gewähr dafür, sein Amt unparteiisch und rechtsstaatskonform auszuüben. Schöffen seien in ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch die auch für ehrenamtliche Richter geltende Verfassungstreuepflicht beschränkt – gegen diese habe er mit seinen rassistischen Äußerungen verstoßen.
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Abwahl von Schöffen nur unter strengen Bedingungen möglich
Schöffen wirken in Strafverfahren an Amts- und Landgerichten mit und sollen dafür sorgen, dass auch die Bevölkerung mit ihrer Lebens- und Berufserfahrung an der Rechtsprechung beteiligt wird. Während der Verhandlungen sind sie Berufsrichtern gleichgestellt. Es handelt sich um ein Ehrenamt, die Amtszeit dauert fünf Jahre. Die Justizbehörden erstellen Listen von Kandidaten, auch Bewerbungen in Eigeninitiative sind möglich.
Vorgeschlagene Kandidaten dürfen ihre Berufung nur unter gesetzlich genau definierten Bedingungen ablehnen. Ihre Abwahl ist ebenfalls an strenge Bedingungen geknüpft. Über sie muss ein Strafsenat an einem Oberlandesgericht auf Antrag des betroffenen Berufsrichters über die Angelegenheit entscheiden.
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So reagiert die FDP auf den Fall
Im vorliegenden Fall hatte der Schöffe, nach einem entsprechenden Bericht der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, vor einer Verhandlung gegen einen wegen Diebstahl und Betrugs angeklagten Rumänen seine Posts selbst öffentlich zugegeben. Daraufhin entschied der vorsitzende Richter den Schöffen wegen Befangenheit von dem Verfahren auszuschließen. Wenig später wurde dann vom Richterwahlausschuss seine Amtsenthebung beantragt. Der lokale FDP-Ortsverband wollte sich von dem Betroffenen nicht distanzieren, da dieser die Posts zwischenzeitlich gelöscht hatte.
Schon seit längerem versuchen Rechtsextremisten und sogenannte Reichsbürger, ihre Anhänger an Gerichten gezielt als Schöffen zu platzieren und damit Einfluss auf Strafprozesse zu nehmen.
jst/dpa, epd