Frédéric Prinz von Anhalt mit Messer im Bayerischen Hof festgenommen | ABC-Z

Ungewöhnlicher Zwischenfall wenige Stunden vor Siko-Beginn: Frédéric Prinz von Anhalt wurde am Donnerstagmorgen vorübergehend von der Polizei festgenommen. Der 81-jährige Adoptiv-Prinz hatte ein Klappmesser in seiner Hosentasche, als er von Sicherheitskräften im Hotel kontrolliert wurde.
Kurz vor Sicherheitskonferenz: Frédéric Prinz von Anhalt betritt mit Messer Luxushotel
Seit Donnerstag gelten im Bayerischen Hof verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Grund ist die bevorstehende Münchner Sicherheitskonferenz am Wochenende, zu der zahlreiche hochrangige Politiker, Diplomaten und Experten aus aller Welt erwartet werden. Polizei und Security kontrollierten am Donnerstagmorgen auch Hotelgäste, um jegliche Gefahr im Vorfeld auszuschließen.
Hohe Sicherheitsvorkehrungen im Bayerischen Hof
„Ich habe vor dem Check-out das Hotel für einen Spaziergang verlassen. Als ich zurückkam, musste ich durch einen Security-Check wie am Flughafen“, so von Anhalt in der AZ. Weil er das Messer in seiner Hosentasche ließ, alarmierte das System die Sicherheitsleute. „Plötzlich hallte ein ‚Er hat ein Messer!‘ durch die Lobby“, erinnert sich der Adoptiv-Prinz in der AZ. „Ich wurde sofort zur Seite gezogen. Es herrschte eine riesengroße Aufregung. Ich musste mich setzen und wäre beinahe zusammengebrochen.“

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Klappmesser verstößt gegen Waffengesetz
Von Anhalt musste aufs Polizeipräsidium. Seine Personalien wurden festgestellt und das schwarze Messer mit der silbernen Klinge beschlagnahmt. „Die schauten mich an, als hätte ich jemanden umgebracht“, schimpfte von Anhalt. Doch warum hatte der 81-Jährige überhaupt ein Messer bei sich? „In den USA darf jeder eine Waffe bei sich haben. Ich habe das Messer immer bei mir, weil ich auf der Straße Angst vor einem Angriff habe. Es geht um meine eigene Sicherheit“, meint Frédéric Prinz von Anhalt.
Was ist ein Einhandmesser?
Gegen ihn wird nun wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Die Polizei stellte Anzeige! Laut Waffengesetz ist das Führen von Einhandmessern verboten. Einhandmesser sind Taschenmesser, die mittels einer an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und auch einhändig wieder geschlossen werden können.