Frau am Großglockner erfroren: Freund zu fünf Jahren auf Bewährung verurteilt | ABC-Z

Er ließ seine Freundin bei einer Bergtour am Großglockner zurück – und sie erfror dort: Dafür ist ein 37-jähriger Bergsteiger von einem Gericht in Innsbruck zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe verurteilt worden.
Nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau auf dem Großglockner in Österreich ist deren Freund und Kletterpartner wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe in Höhe von 9400 Euro.
Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3.798 Meter hohen Gipfels, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen.
Bei Wetterumschwung falsch reagiert
Der Richter begründete sein Urteil so: Der erfahrene Alpinist habe keine Rücksicht darauf genommen, dass seine Freundin zuvor keine so herausfordernden Bergtouren im Winter gemacht hatte. “Sie ist gegangen bis zu ihrem Tod”, sagte er. Zuletzt sei sie nur mehr auf allen Vieren gekrochen.
Der Angeklagte habe seiner Freundin auch unpassende Ausrüstung zur Verfügung gestellt, fügte der Richter hinzu.
Am Berg habe er nicht richtig reagiert, als das Wetter schlechter wurde und seine Freundin kaum mehr vorankam. Er habe die Tour nicht rechtzeitig abgebrochen. Der Richter betonte aber auch die tragische Komponente dieses Falles, der von vielen internationalen Journalisten verfolgt wurde. “Kein Urteil der Welt bringt ihnen ihre Freundin zurück”, sagte er.
Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an den Richter gewandt. Er wolle sagen, “dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist”. Er bekannte sich vor dem Landesgericht Innsbruck aber nicht schuldig.
Freundin blieb knapp unter dem Gipfel zurück
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht “schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert” knapp unterhalb des Gipfels zurückgelassen.
Aus Sicht des Anklägers beging der Alpinist eine Reihe schwerer Fehler. Der Staatsanwalt sprach von mangelhafter Planung und Ausrüstung, von einer versäumten Umkehr trotz eisigen Windes, und von einer viel zu späten Alarmierung der Rettungskräfte in der Nacht.
Ex-Freundin erhebt schwere Vorwürfe
Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. “Dann war er auf einmal weg”, sagte sie. “Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte”, schilderte die Zeugin.
Der Angeklagte betonte im Prozess, dass seine Anfang 2025 am Großglockner gestorbene Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. “Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen”, sagte der 37-Jährige.
Angeklagter brachte sich Bergsteigen selbst bei
Der Mann verfügte über große Erfahrung mit anspruchsvollen alpinen Bergtouren. Sein Wissen hat er sich allerdings nicht in Kursen angeeignet, sondern direkt am Berg und durch Online-Videos. Seine Freundin war ebenfalls viel in den Bergen unterwegs, doch sie hatte kaum Erfahrung mit hochalpinen Touren im Winter, wie der Richter betonte.





















