Wirtschaft

Fotovoltaik: Mieter haben künftig Anspruch auf Installation von Balkonkraftwerken | ABC-Z

Mieterinnen und Mieter haben künftig Anspruch, ein sogenanntes Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen. Der Bundesrat billigte entsprechende Gesetzesänderungen, die der Bundestag bereits beschlossen hatte. Die Zahl kleiner Balkonkraftwerke, mit denen aus Solarenergie Strom erzeugt wird, hatte in Deutschland zuletzt stark zugenommen.

Das Gesetz nimmt die Solargeräte als privilegierte Maßnahme ins Mietrecht auf. Diesen Status haben bislang etwa barrierefreie Umbauten, der Einbruchsschutz oder Ladeanlagen für das E-Auto. Vermieter können den Wunsch ihrer Mieter dann nur noch in Ausnahmefällen ablehnen. 

Bisher brauchten Mieterinnen und Mieter noch eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters, wenn sie eine solche Fotovoltaikanlage für die Steckdose installieren wollten. Begründet wurde das bisher mit der einhergehenden baulichen Änderung am Gebäude.

Einfluss haben Vermieterinnen und die Eigentümergemeinschaft jedoch weiterhin bei der Frage, wie die Anlagen angebracht werden. Zu den Ausnahmen, bei denen eine Installation verweigert werden darf, zählen beispielsweise denkmalgeschützte Gebäude.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) begrüßte, dass das Gesetz aus seinem Ministerium nun bald in Kraft treten kann. Er sieht “weniger Bürokratie” und “mehr Freiräume”.

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