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Finanzpaket: AfD stellt Eilantrag vorm Bundesverfassungsgericht | ABC-Z

Mehrere AfD-Abgeordnete
haben beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die
Einberufung des bisherigen Bundestages in dieser Woche gestellt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher ZEIT ONLINE. 

Insgesamt
fünf AfD-Abgeordnete stellten den Eilantrag. Drei gehören
demnach dem alten Bundestag an, zwei dem neuen. Außerdem liege
eine Verfassungsbeschwerde von einem Bürger vor. Die Linke hatte im Vorfeld angekündigt, „verschiedenste rechtliche Optionen“ zu prüfen, „um vor das Bundesverfassungsgericht
zu ziehen“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken,
Christian Görke. Bislang sei jedoch nichts beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, sagte der Sprecher.

Zweidrittelmehrheit nötig

Union und SPD wollen in Sondersitzungen am 13. und 18. März über eine
Grundgesetzänderung zur Aussetzung der Schuldenbremse debattieren und
entscheiden, welche die
Bundeswehr und ein
milliardenschweres Sondervermögen für die Infrastruktur betrifft. 

Weil es sich um Grundgesetzänderungen handelt, ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Union und SPD sind im aktuellen Bundestag dafür auf Stimmen der Grünen angewiesen. Im neuen Bundestag verfügen AfD und Linke gemeinsam über eine sogenannte Sperrminorität – mit der sie solche Beschlüsse im Bundestag blockieren können. Nach Artikel 39 des Grundgesetzes endet die Legitimität eines Bundestages nach einer Wahl erst mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestags.

Die Eilanträge würden bearbeitet, aber der Termin einer
Entscheidung könne nicht genannt werden, sagte der Sprecher. Zuständig für die Klagen ist der Zweite Senat unter Vorsitz der
Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Doris König.

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