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Flughafen München: Angeblicher Gesellschafter-Beschluss zum Bau einer dritten Startbahn umstritten – Freising | ABC-Z

Die juristische Auseinandersetzung um die dritte Start-und-Lande-Bahn am Flughafen München geht in die entscheidende Phase. In der Verhandlung am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte die Flughafen München Gesellschaft (FMG) zuletzt angebliche Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung zum Bau einer dritten Start-und-Lande-Bahn vorgelegt – die jedoch fast vollständig geschwärzt waren. Die Kläger – die Stadt und der Landkreis Freising, die Gemeinde Berglern, der Bund Naturschutz sowie sechs Privatpersonen – fordern nun die Offenlegung der Papiere, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Landratsamt Freising.

Laut dem Gesellschaftsvertrag wäre ein einstimmiger Bau-Beschluss erforderlich. Es seien aber „Zweifel angebracht“, dass es solch einen Beschluss überhaupt gibt, heißt es aus dem Büro des Freisinger Landrats Helmut Petz (FW), „weil sich die Landeshauptstadt München als Mitgesellschafter der FMG mit ihrem Bürgerentscheid aus dem Jahr 2012 gegen den Bau der dritten Start-und-Lande-Bahn ausgesprochen hat“. Die Stadt München ist gemeinsam mit dem Bund und dem Freistaat Bayern Gesellschafter des Münchner Flughafens.

Landrat Petz, ehemaliger Richter am Bundesverwaltungsgericht, fordert nun, „dass die FMG einen Beschluss der Gesellschafterversammlung vorlegen muss, sofern ein solcher existiert“.  Darauf setzt er Hoffnungen: „Wenn es keinen wirksamen Beschluss zum Baubeginn gibt, stehen unsere Chancen vor Gericht nicht schlecht. Wenn doch – dann wäre das ein politischer Skandal, weil der Bürgerentscheid der Münchner missachtet worden wäre.“

Die Kläger greifen auch die Argumentation der FMG an, sie hätte mit dem Bau der dritten Startbahn bereits begonnen, weil sie den S-Bahn-Tunnel für den Erdinger Ringschluss gebaut habe. Petz sagt dazu, die FMG habe früher „versprochen, der S-Bahn-Tunnel habe mit der dritten Start-und-Lande-Bahn nichts zu tun“.

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