Fast Fashion: EU-Kommission leitet Untersuchung von Shein ein | ABC-Z

Die EU-Kommission hat eine Untersuchung des chinesischen Online-Marktplatzes Shein wegen möglicher Verstöße gegen den europäischen Verbraucherschutz eingeleitet. Dabei geht es darum, zu prüfen, ob die Plattform ausreichend gegen missbräuchliche Vertragsbedingungen und unlautere Geschäftspraktiken vorgeht. Die Untersuchung wird von den nationalen Verbraucherschutzbehörden unter der Aufsicht der Kommission durchgeführt.
Die EU-Kommission sprach zudem von verschärften Kontrollen von Paketen durch den Zoll und eine Gebühr für Sendungen aus Drittstaaten, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Das begründete die Kommission mit den „steigenden Kosten für die Überwachung der Einhaltung der EU-Vorschriften bei Milliarden von Sendungen.“
Shein will mit den Partnern auf europäischer und nationaler Regierungsebene zusammenarbeiten, teilte eine Sprecherin mit. „Wir begrüßen alle Bemühungen, die das Vertrauen und die Sicherheit europäischer Verbraucher in den Online-Einkauf stärken.“
Die EU-Kommission hatte bereits im Juni 2024 detaillierte Informationen von Shein verlangt, wie etwa über das Vorgehen gegen illegale Produkte und Manipulation von Verbrauchern. Die Kommission wollte auch Auskunft darüber, inwiefern die Händler zurückzuverfolgen sind.
Eine ähnliche Untersuchung der Kommission hatte es bereits gegen den Billig-Onlinehändler Temu gegeben. Damals waren etwa problematische Praktiken wie falsche Rabattaktionen, gefälschte Bewertungen sowie fehlende und irreführende Informationen zu Rechtsansprüchen der Verbraucher festgestellt worden.
Kritik von Verbraucherschützern
Shein verkauft vor allem sogenannte Fast Fashion, also billige Kleidung, die nicht nachhaltig oder langlebig ist. Der Konzern wurde 2012 in China gegründet und sitzt inzwischen in Singapur. Laut Verbraucherschutzverbänden häufen sich Kundenbeschwerden wegen mangelnder Qualität der Artikel oder irreführender Rücksendeangaben.
„Wir müssen dafür sorgen, dass Waren, die auf unseren Markt gelangen, sicher sind“, sagte EU-Verbraucherschutzkommissar Michael McGrath. Alle Online-Händler müssten „die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher achten“. Er betonte, dass Tests von Verbraucherorganisationen ergeben hätten, dass mehr als 90 Prozent der auf Shein verkauften und getesteten Produkte nicht EU-rechtskonform seien.
„Große Chance vertan“
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte, die EU-Kommission habe mit ihren Vorschlägen „eine große Chance vertan“. Es sei zwar richtig, die Zoll- und Verbraucherschutzbehörden zu stärken, sagte vzvb-Handelsreferentin Stefanie Grunert. Die EU-Kommission müsse jedoch bereits beim Verkauf ansetzen. „Bisher werden Anbieter nicht daran gehindert, unsichere Produkte über Online-Marktplätze zu verkaufen.“
Deutsche Wirtschaftsverbände warnten vor zusätzlicher Bürokratie und verlangten, bestehende Regeln konsequent durchzusetzen und die Zollbehörden besser auszustatten. Ein EU-weit einheitliches Vorgehen im Online-Handel sei „längst überfällig“, sagte der Handelsexperte der Deutschen Industrie- und Handelskammer, Dirk Binding. „Deutsche Händler tragen hohe Steuerlasten und strenge Auflagen, während ausländische Anbieter Schlupflöcher ausnutzen.“