Fan des TSV 1860 München kippt umstrittenes Polizei-Gesetz | ABC-Z
München – Auch bei den Spielen des TSV 1860 kommt es immer wieder zu Polizei-Einsätzen, so zuletzt Mitte September gegen Dynamo Dresden (2:3). Doch was darf die Polizei bei Fußballspielen eigentlich und was nicht? Löwen-Fan Stephanie Dilba hat gegen das umstrittene BKA-Gesetz, das genau diese Fragen bislang viel zu schwammig regelt, geklagt – und sogar gewonnen!
Einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Datenerhebung und -speicherung sind in Teilen verfassungswidrig und müssen reformiert werden. Das urteilte das nun Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Deutschlands höchste Gerichtsinstanz.
TSV 1860 München: Fan Dilba befürchtet selbst ins Visier der Sicherheitsbehörden zu geraten
Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Heimliche Überwachungsmaßnahmen stellten einen besonders schweren Eingriff dar, sagte Gerichtspräsident Stephan Harbarth.
Sechzig-Fan Dilba, die mit vier weiteren Einzelpersonen und mithilfe der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) den Weg durch die Instanzen auf sich genommen hat, ist unter anderem im Umfeld des TSV 1860 in der Gewaltpräventionsprojektion tätig, durch Kontakt zu potenziell gewaltbereiten Löwen-Anhängern, fürchtet sie selbst ins Visier der Sicherheitsbehörden zu geraten und möglicherweise Ziel polizeilicher Maßnahmen zu werden.
“Auch wenn ich einfach nur das Spiel besuchen möchte mit meinem Schal, kann es einfach zu irgendwas kommen. Was passiert denn, wenn ich da bin, komme ich vielleicht in eine Polizeimaßnahme rein? Wird mein Name gelesen? Werde ich dann wieder festgehalten, wie es mir bereits mal passiert ist?”, sagte Dilba, die 2020 als OB-Kandidatin der “mut”-Partei antrat, gegenüber der “Tagesschau”.
Das seien Befürchtungen, die unterschwellig da seien, so die Löwen-Anhängerin, “kein schönes Gefühl”.
GFF feiert Urteil als “Erfolg für die Freiheitsrechte”
Wenn sich solche Maßnahmen lediglich gegen Kontaktpersonen richteten, müsse daher ab sofort eine “spezifische individuelle Nähe der Betroffenen zu der aufzuklärenden Gefahr” vorliegen, urteilte das Gericht. Diesen Anforderungen genüge die entsprechende Regelung im BKA-Gesetz nicht.
Auch der Speicherung personenbezogener Daten wurden Schranken mit diesem Beschluss gesetzt. Es gebe hier keine hinreichende Speicherschwelle, heißt es im Urteil. Die Eigenschaft als Beschuldigter allein lasse keinen belastbaren Schluss auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit einer relevanten Beziehung zu zukünftigen Straftaten zu, sagte Harbarth. Es fehle zudem eine genügend ausdifferenzierte Regelung zur Speicherdauer.
Die GFF feierte das Urteil als “Erfolg für die Freiheitsrechte”. Die Entscheidung stärke das Recht, über die eigenen Daten zu bestimmen, und sei zudem eine Aufforderung an die Gesetzgeber in Bund und Ländern, neue Überwachungsbefugnisse präzise zu formulieren.