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Fall Jeffrey Epstein: Supreme Court lehnt Berufungsantrag von Epstein-Komplizin ab | ABC-Z

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat einen Berufungsantrag von Ghislaine Maxwell, der ehemaligen Lebensgefährtin von Jeffrey Epstein, zurückgewiesen. Das Gericht lehnte es ab, den Antrag auf Aufhebung ihrer Verurteilung anzuhören. Die Entscheidung wurde, wie in solchen Fällen üblich, nicht begründet. Damit hält sich der Supreme Court aus einem Fall heraus, in dem auch US-Präsident Donald Trump wiederholt im Fokus stand.

Maxwell war 2021 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Sie gilt als enge Vertraute Epsteins und Komplizin beim Aufbau eines Rings zum sexuellen Missbrauch von Mädchen. Eine Jury in New York befand sie für schuldig, zwischen 1994 und 2004 Minderjährige für sexuelle Begegnungen mit Epstein rekrutiert und vorbereitet zu haben.

Anwälte sehen Verurteilung in New York als unrechtmäßig

Grundlage von Maxwells Antrag auf Aufhebung ihrer Verurteilung ist eine Vereinbarung, die Bundesstaatsanwälte 2007 mit Epstein in Florida getroffen hatten. Diese soll beinhaltet haben, dass keine Anklage gegen potenzielle Mitverschwörer Epsteins erhoben wird. Maxwells Anwälte machten nun geltend, dass die Vereinbarung auch Epsteins Komplizen schütze und somit Maxwells strafrechtliche Verfolgung in New York hätte verhindern müssen.

Der Oberste Gerichtshof sollte klären, ob die Vereinbarung für das gesamte Land bindend ist oder nur für die Region, in der die juristische Aufarbeitung eines Falles in diesem Kontext stattfindet. Bei dem Antrag ging es demnach um eine juristische Frage – und explizit nicht darum, ob Maxwell schuldig oder unschuldig ist.

Die Anwälte Maxwells zeigten sich nach der Entscheidung des Supreme Courts enttäuscht. “Aber dieser Kampf ist noch nicht vorbei”, sagte Anwalt David Oscar Markus. Weiterhin blieben große rechtliche und sachliche Fragen offen. “Wir werden weiterhin alle verfügbaren Mittel ausschöpfen, um sicherzustellen, dass Gerechtigkeit geschieht.”

Trump-Regierung steht unter Druck

Maxwell wurde nach einer Befragung durch den stellvertretenden
Justizminister Todd Blanche
im Juli von einem Bundesgefängnis in Florida
in ein Gefängnis mit niedrigem Sicherheitslevel in Texas verlegt.
Warum dies geschah, ist weder von Maxwells Anwälten noch von der
US-Gefängnisbehörde erläutert worden.

Im Vorfeld der heutigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hatte die Trump-Regierung das Gericht aufgefordert, sich aus der Angelegenheit herauszuhalten. Im Präsidentschaftswahlkampf hatte Trump versprochen, die Epstein-Akten offenzulegen. Bislang hat er das jedoch nicht getan und steht deshalb unter Druck – auch aus dem eigenen Lager. Wie aus Unterlagen vom August hervorgeht, hatte Maxwell bei ihrem Gespräch mit Blanche in Florida wiederholt bestritten, sie sei Zeugin von sexuell unangebrachten Interaktionen Trumps gewesen. 

Epstein hatte über viele Jahre systematisch Minderjährige missbraucht. Den Ausgang eines ersten Prozesses gegen den Finanzier hielten viele Beobachter für einen Skandal. Der Fall wurde später neu aufgerollt, bevor es jedoch zu einem Prozess gegen Epstein kommen konnte, beging er 2019 mit 66 Jahren in seiner Gefängniszelle offiziellen Angaben zufolge Suizid.

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