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Fahranfänger 18 Jahre: Alkoholkontrolle in Eichenau – Fürstenfeldbruck | ABC-Z

Fahranfänger dürfen in ihrer Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres im öffentlichen Straßenverkehr nicht unter Einfluss alkoholischer Getränke Auto oder Motorrad fahren. Ein 18-Jähriger, der in der Nacht auf Sonntag gegen 1.30 Uhr auf der Hauptstraße in Eichenau kontrolliert wurde, hatte 0,38 Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt, ihn erwarten ein Bußgeld sowie ein Punkt. Er muss zudem mit der Verlängerung der Probezeit rechnen und ein Aufbauseminar absolvieren.