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Ex-Vizepräsident von Eintracht Frankfurt wehrt sich vor Gericht | ABC-Z

Vor dem Frankfurter Arbeitsgericht ist am Dienstag eine Kündigungsschutzklage von Michael Otto, dem früheren Vizepräsidenten der Eintracht Frankfurt, gegen den Verein verhandelt worden. Einer der Gründe für die Kündigung seitens der Eintracht aus dem im Januar 2024 geschlossenen Aufhebungsvertrag ist eine inoffizielle Barkasse in der Tennisabteilung. Gegen Vorwürfe, die ihm Unregelmäßigkeiten anlasten, wehrt sich nun der frühere Vizepräsident vor Gericht.

Am Dienstag bestätigt Otto, dass er einer der sechs Beschuldigten ist, bei denen am Montag Hausdurchsuchungen stattgefunden haben. An diesem Tag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil von Eintracht Frankfurt e. V. sowie der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr ermittelt. In die „schwarze Kasse“ innerhalb der Tennisabteilung sollen sieben Jahre lang jährlich 25.000 Euro außerhalb der regulären Buchführung verwaltet worden sein.

Otto war von 2019 bis 2024 Vizepräsident

Ende Januar 2024 hatte Otto sich auf einen Aufhebungsvertrag mit der Eintracht zum 30. Juni geeinigt, sagt der Vorsitzende Richter am Dienstag. Dieser Aufhebungsvertrag sei von der Eintracht fristlos gekündigt worden, als Otto bereits im März aussteigen wollte. Der Termin vor dem Arbeitsgericht am Dienstag war bereits der zweite Verhandlungstag. Am ersten Tag hat die Eintracht dem Gericht eine lange Liste an Verfehlungen vorgelegt, die der Richter kurz skizzierte. Dort aufgeführt ist unter anderem die Barkasse.

Nach Darstellung der Eintracht geht es um Vorgänge, die ans Licht kamen nach dem Wechsel im Präsidium des Vereins im Vorjahr. Vor der Wahl war Otto von seinem Posten als Vizepräsident zurückgetreten, auf den er 2019 berufen worden war. Bei dem Amt handelt es sich um eine bezahlte Tätigkeit. Zuvor war er Leiter der Tennisabteilung.

Nach seinem Abschied aus dem Amt hätten Mitglieder des Vorstands der Tennisabteilung das Eintracht-Präsidium über Unregelmäßigkeiten informiert, die nun Anlass für die Dursuchungen gewesen seien. Kurze Zeit später wählte die Tennisabteilung bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung einen komplett neuen Vorstand. Die Staatsanwaltschaft hatte betont, dass die Ermittlungen nicht gegen die Eintracht gerichtet seien, sondern gegen die Einzelpersonen. Den Verein bezeichnete sie als kooperationsbereit.

Keine gütliche Einigung

Die Eintracht ist am Dienstag in der Verhandlung neben einem Anwalt auch durch Vizepräsident Stefan Minden vertreten. Ihm zufolge wollte die Eintracht einen internen Revisionsausschuss initiieren, aber die Staatsanwaltschaft hatte sie gebeten, nicht selbst an die beschuldigten Personen heranzutreten.

„Es wird vieles unterstellt, aber nichts gefunden“, sagt Ottos Anwalt Peter Hoppenstaedt vor Gericht. Die Eintracht habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegt, wann, wie, wo, von wem und an wen Zahlungen vorgenommen worden sein sollen. Auch alle anderen Vorwürfe, die im Raum stünden, hätten sein Mandant und er schriftlich widerlegt.

Auf eine gütliche Einigung wollte sich die Eintracht vor Gericht nicht einlassen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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