Ex-Senatorin Dilek Kalayci rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt | ABC-Z

Das Urteil gegen die Berliner Ex-Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) und den Inhaber einer Marketing-Agentur, Thomas E., ist rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof am Dienstag in einer Pressemitteilung verkündet hat. Sie hatten sich gegen ihre Verurteilungen durch das Landgericht Berlin I wegen Bestechlichkeit und Bestechung gewehrt und sind in die nächste Instanz gegangen – erfolglos.
Zum Hintergrund: Für ihre Hochzeit beauftragte Kalayci 2019 die Agentur von E. zum Erstellen von Einladungskarten und weiteren Dienstleistungen. Eine Rechnung wurde jedoch weder von der Senatorin verlangt noch von der Firma ausgestellt, so das Landgericht Berlin in seiner Urteils-Begründung im April 2025.
Kalayci beauftragte Agentur für Hochzeit, der sie Zuschlag gab
Parallel zur Planung und Umsetzung der Hochzeit erhielt E. finanzielle Unterstützung für seine Werbekampagne „Pflege Deine Zukunft“ durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, der Kalayci von 2016 bis 2021 vorstand. Der Agentur floss eine sechsstellige Summe zu. Kalayci hatte sich zuvor dafür eingesetzt, den Titel für die Werbeaktion im Haushalt als „Zuwendungstitel“ und nicht als „Dienstleistungstitel“ aufzuführen, wodurch keine Ausschreibung notwendig geworden sei.
„Die angeklagte Senatorin vermengte durch ihre Beauftragung der Agentur des Angeklagten bewusst dienstliche und private Belange, woraus sie sich persönliche Vorteile versprach“, heißt es in der Begründung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs. „Der Unternehmer verstand ihr Ansinnen und wollte die Leistungen [für die Hochzeit] kostenfrei erbringen, um seine Chancen für den Zuschlag bei dem Pflegeprojekt zu verbessern.“
Bereits in den Jahren 2015 bis 2021 erhielt E. für von ihm betriebene Ausbildungsprojekte Zuwendungen von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in Höhe von mehr als vier Millionen Euro.
Bundesgerichtshof sieht keine Verfahrensfehler
Kalayci wurde im April dieses Jahres vom Landgericht I zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen Bestechlichkeit verurteilt, Thomas E. wegen Bestechung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Beide hatten die Vorwürfe bestritten und gingen in Revision mit der Begründung, es habe Fehler im Verfahrensablauf (Verfahrensrüge) und bei der gesetzlichen Anwendung (Sachrüge) gegeben.
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„Die Verfahrensrügen hatten keinen Erfolg, die auf die Sachrügen veranlasste umfassende Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erbracht“, so der Bundesgerichtshof. Das Urteil sei damit rechtskräftig.














