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Ex-Rundfunk Berlin-Brandenburg-Chefin Schlesinger bekommt vorerst nur einen Monat Ruhegeld – Medien | ABC-Z

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss seiner früheren          Intendantin Patricia Schlesinger das von ihr eingeforderte Ruhegeld von rund 18 400 Euro zunächst nur für einen Monat zahlen. Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch entschieden. Wie mit weiteren Ruhegeldansprüchen Schlesingers umgegangen werden soll, bleibt noch offen.

Beide Seiten hatten in dem Zivilprozess Ansprüche erhoben. Eine gütliche Einigung, wie sie das Gericht bei der Verhandlung im Januar angeregt hatte, war gescheitert.

Schlesinger verlangte vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berlin-Brandenburg die Zahlung des Ruhegeldes. Das stand in ihrem Vertrag, der Sender zahlte aber nicht.

Exemplarisch ging es in der Klage der Ex-Intendantin gegen den RBB nur um einen einzelnen Monat. Schlesinger wollte eine grundsätzliche Entscheidung bezüglich des Ruhegeldes erreichen. Letzteres bleibt ihr nun vorerst verwehrt.

Der RBB wirft seiner Ex-Intendantin Pflichtverletzungen vor – und wollte stattdessen Geld von Schlesinger zurück. Die Forderungen an die Ex-Senderchefin summierten sich laut RBB auf „mehrere Millionen Euro“.

Der Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stark erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und der Vetternwirtschaft auf. Es ging um Dienstwagen mit Massagesitzen, um luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte und um ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Die Entscheidung von Mittwoch ist nicht rechtskräftig. Berufung beim Kammergericht ist möglich. Unabhängig von diesem Zivilprozess am Landgericht Berlin ermittelt schon länger die Generalstaatsanwaltschaft Berlin rund um den RBB-Skandal, auch gegen die Ex-Intendantin. Die Auswertung dazu dauert laut Behördensprecher an. Schlesinger hat die Vorwürfe stets bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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