Ewiges Baurecht für dritte Startbahn: Gute und schlechte Zeichen – Freising | ABC-Z
Ein Erfolgsversprechen könne man nicht geben, sagte der Freisinger Landrat Helmut (FW) kürzlich bei der Bürgermeister-Dienstbesprechung über die Klage des Landkreises gegen „das angeblich ewige Baurecht“ für die dritte Startbahn am Flughafen München. „Dafür ist die Sache viel zu kompliziert“, so der Landrat weiter. Aber es sei der richtige Weg, „diese juristische Möglichkeit zu nutzen und das endgültig klären zu lassen“. Bei seinem aktuellen Sachstandsbericht zeigte sich der Landkreis-Chef zwiegespalten, er hatte sowohl positive als auch negative Signale erkannt.
Als ein „sehr gutes Zeichen“ bezeichnete er den Umstand, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof noch vor Weihnachten eine Aufklärungsverfügung an die Flughafen München GmbH (FMG) verschickt habe. Etwa um herauszufinden, ob Grundstückskäufe durch die FMG „schon bedeuten, dass man mit der Maßnahme begonnen hat“. Der VGH, so Petz, wolle wissen, wann, in welchem Umfang und wofür die Flächen gekauft wurden „und ob das womöglich innerhalb der Sperrzeit des Münchner Bürgerentscheids war“.
Auch beim „Hauptargument der FMG“, dass der S-Bahn-Tunnel bereits gebaut sei, „wollte der VGH die genauen Zusammenhänge wissen“. Was dieses Argument angehe, habe die Flughafen-Gesellschaft „früher genau das Gegenteil behauptet“, betonte der Landrat.
Als „höchst befremdlich“ empfindet Petz „den klammheimlichen Antrag der FMG und den klammheimlichen Beschluss der Regierung“, dass man die dritte Startbahn bauen dürfe. Die Regierung von Oberbayern hatte vergangenen Herbst einem Antrag der Flughafen GmbH stattgegeben, wonach die Baugenehmigung für das Vorhaben nicht wie üblich nach zehn Jahren erlischt und in diesem Fall über 2026 hinaus gültig ist. Bei einem solchen Vorgehen, so der Landrat, sei man geneigt, zu fragen: „Sind die von allen guten Geistern verlassen?“
:Protest gegen das „ewige Baurecht“
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann ist der Ehrengast beim CSU-Neujahrsempfang im Freisinger Asamsaal. Startbahngegner bereiten ihm einen lautstarken Empfang.
Nachdenklich stimmt Petz, dass der Verwaltungsgerichtshof die fundamentale Frage, ob es die dritte Startbahn überhaupt brauche, offenbar nicht so sehr im Fokus hat. Wenn der VGH sich auf kleinere Detailfragen wie der nach den Grundstückskäufen konzentriere, „bedeutet das dann, dass die fundamentalen Argumente für ihn nicht zählen?“, fragt sich der Landrat.
In jedem Fall ist der Landkreis bei seiner Klage gegen das ewige Baurecht personell offenbar gut aufgestellt. „Der Rechtsanwalt, den wir beauftragt haben, ist meiner Meinung nach auf diesem Gebiet einer der besten“, lautet die Einschätzung des Landrats: „Aber das ist natürlich keine Gewähr.“ Der Ausgang des Verfahrens sei völlig offen.