Europaparlament: AfD-Abgeordnetem Bystron droht erneut Verlust seiner Immunität | ABC-Z

Das
EU-Parlament hat einen weiteren Antrag zur Aufhebung der
Immunität des AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron an den zuständigen
Rechtsausschuss überwiesen. Nach Informationen von ZEIT ONLINE hat die
Generalstaatsanwaltschaft München diesen Antrag gestellt. Die Ermittlungsbehörde
hat bereits Ende 2024 ein Vorprüfungsverfahren gegen Petr Bystron eingeleitet.
Darin geht sie der Frage nach, ob sich der Politiker wegen Betrugs schuldig
gemacht haben könnte.
Die
Ermittlungen gehen auf die Berichterstattung von ZEIT ONLINE zurück. Recherchen haben vergangenen Herbst
aufgedeckt, dass der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete über Jahre hinweg seinen
privaten Rechtsanwalt und seine private Reinigungskraft über die
Mitarbeiterpauschale im Bundestag bezahlt hatte. Mehrere Hunderttausend Euro
aus der Staatskasse könnten so zweckentfremdet worden sein. Bystron erklärte, die Ermittlungen seien “konstruiert” und ein “Ablenkungsmanöver” und würden “zu
einer Blamage für die Staatsanwaltschaft führen”.
Der
Rechtsausschuss des Parlaments wird nun zunächst den Antrag prüfen, Bystron
dazu anhören und dann darüber abstimmen, ob er die Aufhebung der Immunität
empfiehlt. Danach muss erneut das Plenum für eine Aufhebung stimmen.
Weitere Ermittlung gegen Bystron wegen Hitlergruß-Collage
Am
Dienstag hat das Parlament in einem anderen Fall bereits seine Immunität aufgehoben.
Bystron wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
in einem Beitrag auf der Plattform X vorgeworfen. Er hatte im Jahr 2022 eine
Fotocollage geteilt, die Hitlergrüße zeigen soll. In diesem Fall war ein
Strafbefehl gegen Bystron verhängt worden, gegen den er sich gewehrt hatte,
wie ZEIT ONLINE vor einem Jahr berichtete. Bystrons Anwalt hatte die Vorwürfe gegen seinen
Mandanten zurückgewiesen, das Ermittlungsverfahren sei “juristischer
Unfug”.
Im
Juli 2024 hätte Petr Bystron deswegen vor dem Amtsgericht München erscheinen
müssen. Doch das Verfahren ist mit Bystrons Wahl ins Europaparlament aufgrund
der Immunitätsregelung ausgesetzt worden. Nun kann es – nach Aufhebung der Immunität – wieder aufgenommen werden.
Drittes Verfahren wegen Geldwäsche und Korruption
Im EU-Parlament läuft noch ein drittes Immunitätsverfahren gegen Bystron.
Die Generalstaatsanwaltschaft München will wegen mutmaßlicher Korruption und
Geldwäsche gegen ihn ermitteln. Petr Bystron wird vorgeworfen, Bargeld aus dem Umfeld des prorussischen Portals Voice of Europe angenommen zu haben. Der AfD-Politiker bestreitet das. Mit seinem Einzug in
das EU-Parlament erhielt er auch in diesem Fall parlamentarische Immunität, das
Verfahren ruhte ebenfalls. Im April soll der Rechtsausschuss nach Informationen
von ZEIT ONLINE auch in diesem Fall eine
Empfehlung aussprechen, ob die Immunität Bystrons aufgehoben werden
soll.
Der
Außenpolitiker Bystron gilt als russlandfreundlich und als ein Rechtsaußen in der
AfD. Vor seinem Einzug ins Europaparlament saß er ab 2017 für die AfD im
Bundestag. Zuvor war er von 2015 bis 2017 bayerischer Landesvorsitzender der
Partei. Er ist in der Vergangenheit immer wieder damit aufgefallen, Mitarbeiter
mit rechtsextremen Verbindungen zu beschäftigen.
Einige
Monate lang beschäftigte der AfD-Politiker zudem seine Partnerin Magdalena
Martina B. als Mitarbeiterin in seinem Parlamentsbüro in Brüssel. Die
Berichterstattung von ZEIT ONLINE führte dazu, dass die Verwaltung des
EU-Parlaments prüfte, ob ein Verstoß gegen die Parlamentsregeln vorliegt. Laut
diesen ist es nicht erlaubt, dass Abgeordnete “ihre Ehegatten oder festen
nicht ehelichen Lebenspartner” einstellen. Mittlerweile arbeitet Bystrons Partnerin in der Finanzabteilung der
EU-Fraktion Europa der Souveränen Nationen (ESN), in der sich
einige rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien zusammengeschlossen
haben, darunter die AfD.