Europäisches Geld, damit Polinnen abtreiben können | ABC-Z

Die EU-Kommission erlaubt es Mitgliedstaaten, europäische Mittel aus einem bestehenden Sozialfonds einzusetzen, um Frauen den Zugang zu Abtreibungen in anderen Ländern der Union zu ermöglichen. Zugleich lehnt sie es ab, einen eigenen europäischen Fonds zu diesem Zweck aufzulegen oder neue rechtliche Regelungen zu erlassen. Damit erzielte die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“, die 1,2 Millionen Unterschriften gesammelt hatte, einen begrenzten Erfolg.
Die Organisatorin der Kampagne, Nika Kovač, wertete den am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss gleichwohl als „historischen Schritt“, weil die Kommission erstmals klarstelle, dass europäische Fonds für den Zugang zu Abtreibung verwendet werden dürften, und einen konkreten Weg dafür aufzeige. Dagegen kritisierte die Europäische Volkspartei (EVP) die Entscheidung.
Zulässige Dienstleistung gemäß EU-Verträgen
Die Kommission stützt sich in ihrer schriftlichen Begründung auf mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte befunden, dass Patienten in der EU die Freiheit besitzen, selbst Gesundheitsleistungen auszuwählen. Außerdem hatte er Abtreibungen als zulässige Dienstleistung gemäß den EU-Verträgen eingestuft. „Das bedeutet, dass Frauen, die in einen anderen Mitgliedstaat reisen, um dort eine Abtreibung vornehmen zu lassen, von ihrem Recht auf Leistungen nach dem Vertrag für die Arbeitsweise der EU Gebrauch machen“, so die Kommission.
Zugleich erkennt sie an, dass derselbe Vertrag den Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Festlegung ihrer Gesundheitspolitik überträgt. Ein finanzieller Unterstützungsmechanismus dürfe diese Organisationshoheit und die ethischen Entscheidungen der Staaten „nicht untergraben“.
Deshalb war die Kommission, anders als von den Organisatoren der Bürgerinitiative gefordert, nicht dazu bereit, einen eigenen Fonds für Abtreibungen in anderen Ländern aufzulegen oder gar ein europäisches Recht auf Abtreibung zu schaffen. Sie will es vielmehr den Staaten überlassen, ob sie dafür Geld aus den bestehenden Programmen ESF+ und EU4Health (Wiederaufbaumittel) einsetzen, die dann für andere Zwecke nicht zur Verfügung stehen.
Zugleich hält sie es grundsätzlich für zulässig, dass Staaten diese Mittel nicht nur für nationale Programme verwenden, sondern auch, um Abtreibungen von Frauen aus anderen Ländern zu ermöglichen, wo dies verboten oder eng beschränkt ist. Ein solcher Finanzierungsmechanismus müsse jedoch „völlig neutral in Bezug auf den Herkunfts-/Wohnort der Patientinnen bleiben“ und dürfe „nicht speziell auf Frauen aus Mitgliedstaaten“ ausgerichtet werden, wo eine Abtreibung nicht möglich wäre.
EVP zieht „ausgewogene deutsche Regelung“ vor
Wie das in der Praxis gelingen soll, ist ungewiss. „Frauen aus Polen und Malta, die für Abtreibungen reisen müssen, sind die eindeutig Begünstigten, aber auch Frauen aus Italien und Kroatien“, sagte die Organisatorin Kovač am Freitag der F.A.Z. So könne zum Beispiel Schweden künftig für die Abtreibung und auch die Reisekosten einer Polin aufkommen.
Zehn EU-Staaten hätten die Initiative unterstützt, und sie erwarte, dass sich einige von ihnen auf diese Weise engagieren würden. Insgesamt seien nur Mittel in Höhe von drei bis sieben Millionen Euro im Jahr dafür nötig. Die Staaten sind Dänemark, Frankreich, Estland, Finnland, Luxemburg, Österreich, Schweden, Slowenien, Spanien und Polen, wo die jetzige Regierung das Abtreibungsverbot kritisiert.
Während Sozialdemokraten, Liberale und Grüne im EU-Parlament die Entscheidung der Kommission begrüßten, äußerte der gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion, Peter Liese, Kritik. Die „sehr ausgewogene deutsche Regelung“ zur Abtreibung, so der CDU-Politiker, „würde unterhöhlt, wenn die Europäische Kommission es finanziert, dass auch deutsche Frauen im Ausland unter weniger klaren Regelungen eine Abtreibung durchführen lassen könnten“.





















