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Europäischer Gerichtshof: Umweltverbände klagen gegen Glyphosat-Zulassung in EU | ABC-Z

Mehrere Umweltverbände der Organisation Pesticide Action Network (PAN) haben vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Verlängerung der Glyphosat-Zulassung eingereicht. Die EU-Kommission habe bei ihrer Bewertung des Pestizids kritische
Studien “systematisch von der Bewertung ausgeschlossen”, begründete der
Verband die Klage. Das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel war Ende 2023 in der EU erneut bis 2033 zugelassen worden.  

“Die wissenschaftlichen Behörden der EU biegen sich die Regeln zurecht, um zu dem Schluss zu kommen, dass Glyphosat sicher ist”, kritisierte die PAN-Umweltwissenschaftlerin Angeliki Lysimachou. Die Umweltverbände verwiesen auf “erhebliche Unsicherheiten und Wissenslücken” mit Blick auf womöglich gesundheitsschädigende Wirkungen des Mittels und warfen den EU-Behörden mangelnde Unabhängigkeit vor.

Die Verlängerung der Zulassung beruht auf einer Empfehlung der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (Efsa). Diese hatte im vergangenen Jahr “keine kritischen Bereiche ermittelt, die eine Erneuerung der Zulassung verhindern würden”. Die Prüfer hätten für ihre Empfehlung “eine noch nie dagewesene Menge an veröffentlichter wissenschaftlicher Literatur” geprüft, hieß es.

Die Bundesregierung wollte Glyphosat eigentlich ganz verbieten. Seit Mitte dieses Jahres gelten in Deutschland strenge Vorschriften für den Einsatz des Mittels: In Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie in Haus- und Kleingärten ist Glyphosat demnach grundsätzlich verboten. Nach europäischen Vorgaben müssen Landwirte zudem mindestens fünf Meter breite Pufferstreifen an Feldrändern einhalten.

Glyphosat kann die Umwelt beeinträchtigen und steht im Verdacht, krebserregend zu wirken. Verbraucher- und Umweltorganisationen protestieren deshalb seit Jahren gegen den Einsatz des Wirkstoffs. Weltweit ist Glyphosat der am meisten verwendete Inhaltsstoff in Pestiziden.

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