Europäische Energiewirtschaft: EU-Kommission erlaubt subventionierten Industriestrompreis | ABC-Z

Die EU-Kommission gestattet zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen direkte staatliche
Subventionen zur Strompreissenkung zur Entlastung energieintensiver Unternehmen. Damit ermöglicht die Kommission grundsätzlich die Einführung eines Industriestrompreises, den die
schwarz-rote Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hatte.
Konkret dürfen die
Regierungen der 27 EU-Staaten die
Strompreise für energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie oder
die Zementherstellung deckeln und mit Staatshilfen querfinanzieren, teilte die EU-Kommission mit. Voraussetzung ist demnach jedoch, dass die Unternehmen in die Umstellung auf eine
klimafreundlichere Produktion investieren. “Es ist ein Instrument, um den Klimaschutz voranzutreiben, die Widerstandsfähigkeit Europas
zu stärken und sicherzustellen, dass unsere Industrie weltweit
wettbewerbsfähig bleibt”, sagte Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera in
Brüssel.
Subventionen für Unternehmen sind zeitlich befristet
Bis zu 50 Prozent Nachlass auf den Großhandelsstrompreis soll die neue Maßnahme den Staaten ermöglichen, allerdings höchstens für die Hälfte des jährlichen Stromverbrauchs einer Firma. Der Preis darf durch die Subventionierung außerdem nicht unter 50 Euro pro Megawattstunde sinken. Der neue Rahmen ist darüber hinaus zeitlich befristet: Pro Unternehmen dürfen Subventionen nur für maximal drei Jahre gewährt werden, bis spätestens Ende 2030 müssen sie dann auslaufen.
Auch der sogenannte Kapazitätsmechanismus, bei dem der Staat Energieunternehmen dafür bezahlt, Reservekraftwerke für Zeiten hoher Strompreise oder Engpässe zu betreiben, ist in dem neuen Rahmen der EU-Kommission erlaubt.
Außerdem soll mehr Geld aus den Staatskassen in den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze fließen. Die Kommission erlaubt weiterhin auch, besonders risikoreiche Projekte durch staatliche Garantien abzusichern. Das sind in der Praxis vor allem Atomkraftwerke. Damit kommt die Kommission Ländern wie Frankreich entgegen, die Atomkraft mit erneuerbaren Energien gleichsetzen wollen und sich damit bei mehreren EU-Gesetzen durchgesetzt haben.
Unternehmen sollen auf umweltfreundliche Energien umstellen
Ziel der neuen Maßnahme ist es, die Umstellung von Industrieunternehmen weg von fossilen Energieträgern und hin zu umweltfreundlicheren Alternativen wie Wasserstoff zu begünstigen. So sind für den Verkehrssektor künftig Subventionen für die Entwicklung von Biobenzin und synthetischen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, erlaubt. Auch die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen und Wärmepumpen soll gefördert werden.
Mindestens die Hälfte der staatlichen Unterstützung muss der neuen Regelung zufolge in
konkrete Projekte zur Modernisierung und zum Abbau von CO₂-Emissionen der Unternehmen fließen. Um die Produktion in Europa zu halten oder aufzubauen, ist eines der Kriterien für die Staatshilfen außerdem, ob ein Unternehmen ohne die Subventionen in Drittländer wie China
oder die USA abwandern würde.
Auch in Deutschland stehen energieintensive Branchen unter Druck
In Deutschland sind etwa die
Chemie- und Stahlindustrie große und gleichzeitig energieintensive
Branchen, die wegen der hohen Energiekosten unter Druck stehen. Daten des Statistischen Bundesamts zufolge ist die Produktion energieintensiver
Industriezweige seit Anfang 2022 fast durchgehend gesunken und hat sich
deutlich schwächer entwickelt als die Gesamtindustrie. Im Jahr 2021 beschäftigten die fünf
Industriebranchen mit dem stärksten Energieverbrauch knapp eine Million Menschen.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag
vereinbart, energieintensive Unternehmen mit einem Industriestrompreis
zu entlasten, sofern die EU-Regeln für staatliche Beihilfen dies zuließen.