EuGH-Urteil zur Mindestlohnrichtlinie – Wirtschaft | ABC-Z

Geklagt hatten Dänemark und Schweden, die ihre Tarifautonomie gegen die EU verteidigen wollten. Eine Regulierung des Lohnniveaus auf EU-Ebene schließt das Urteil aber nicht aus.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
Unter all den Punkten auf der To-do-Liste der Bundesregierung gibt es immerhin einen, der abgehakt ist: Die Anhebung des Mindestlohns ist seit Kurzem beschlossene Sache. Deshalb dürfte die Regierung aufmerksam nach Luxemburg geblickt haben, auf den Europäischen Gerichtshof (EuGH), der zu prüfen hatte, ob die EU-Mindestlohnrichtlinie Deutschland zu einer weiteren Steigerung des Mindestlohns zwingen würde. An diesem Dienstag kam in diesem Punkt Entwarnung: Die Richtlinie ist zumindest in diesem Punkt nichtig – die EU war für einen derart tiefen Eingriff in die nationale Sozialordnung nicht zuständig.





















