EU und Ukraine einigen sich auf Handelsabkommen | ABC-Z

Nach dem russischen Angriffskrieg hatte die EU der Ukraine Zollvorteile gewährt – insbesondere für Agrarprodukte. Nach wachsender Kritik liefen diese aus. Nun haben sich die EU und die Regierung in Kiew auf ein neues Abkommen geeinigt.
Die EU hat Verhandlungen mit der ukrainischen Regierung über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Mit dem Abkommen soll die Ukraine schrittweise in den EU-Binnenmarkt integriert werden, teilte die EU-Kommission mit. Im Mittelpunkt stehen landwirtschaftliche Waren. Beide Seiten einigten sich auf bestimmte Kontingente, die zollfrei oder zu besonders günstigen Konditionen importiert und exportiert werden können.
Der Kommission zufolge soll die EU von niedrigeren Zöllen oder einer vollständigen Zollbefreiung profitieren. Die Ukraine werde hingegen bei vielen Produkten in der Lage sein, “weiterhin mindestens die gleichen Mengen wie in den vergangenen Jahren zu exportieren”.
Zudem habe sich die Ukraine verpflichtet, Schritt für Schritt EU-Standards etwa beim Tierschutz und Pestizideinsatz zu übernehmen. Für Waren wie Weizen, Mais, Zucker, Honig, Geflügelfleisch und Eier aus der Ukraine sollen besonders strenge Vorschriften für den Export in die EU gelten.
Zölle wegen des Krieges ausgesetzt
Die EU hatte 2022 die Zölle auf Agrarprodukte aus der Ukraine grundsätzlich abgeschafft. Die europäischen Staaten wollten die Ukraine so im Krieg gegen Russland unterstützen. Landwirtinnen und Landwirte – vor allem im Osten der EU – hatten sich jedoch gegen die billigere Konkurrenz aus der Ukraine gewehrt, weil sie darin eine unverhältnismäßige Konkurrenz sahen. Die EU hatte die Maßnahmen daher schrittweise wieder zurückgenommen.
Seit dem vergangenen Jahr galten zunächst Obergrenzen für die zollfreie Einfuhr einiger Produkte, darunter Geflügel, Eier, Zucker, Mais, Honig und Hafer. Diese Vereinbarung war Anfang Juni ausgelaufen. Seitdem gelten übergangsweise die Einfuhrquoten aus der Zeit vor dem russischen Angriffskrieg, von denen die ukrainischen Landwirte deutlich weniger profitieren.
EU-Staaten müssen noch zustimmen
Die Ukraine hat einen vergleichsweise großen Agrarsektor, der 2023 mehr als sieben Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachte. Zum Vergleich: In Deutschland ist es nicht einmal ein Prozent.
Beide Seiten müssen das Abkommen nun noch absegnen. In Brüssel werden nun die EU-Staaten und das Europaparlament über die Einzelheiten des Abkommens informiert. Dann wird die Kommission den EU-Ländern einen formellen Beschluss vorlegen, der von den Staaten angenommen werden muss.