EU-Kommission: EU leitet Verfahren gegen Slowakei wegen Verfassungsänderung ein | ABC-Z

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eröffnet. Die Kommission teilte mit, dass man der Slowakei wegen einer Verfassungsänderung, die in bestimmten Bereichen nationales Recht über EU-Recht stellt, Verstöße gegen grundlegende Prinzipien des EU-Rechts vorwerfe.
Das osteuropäische Land hatte im September mehrere Änderungen der Verfassung beschlossen. Diese waren Teil einer Maßnahme zur Einschränkung der Rechte queerer Menschen. Nach eigenen Angaben hat die EU-Kommission der slowakischen Regierung ein offizielles Schreiben mit den rechtlichen Bedenken zukommen lassen, womit Vertragsverletzungsverfahren beginnen. Die Slowakei hat nun zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren.
Gleichgeschlechtliche Paare faktisch von Adoption ausgeschlossen
Die Slowakei hatte auf Initiative ihres
nationalistischen Regierungschefs Robert Fico die Verfassung dahingehend
geändert, dass künftig bis auf seltene Ausnahmen nur noch verheiratete
Paare ein Kind adoptieren dürfen. Da gleichgeschlechtliche Ehen in dem Land verboten sind, werden homosexuelle Paare damit faktisch auch von der Adoption von Kindern ausgeschlossen.
Außerdem wurde in der Verfassung festgeschrieben, dass in der Slowakei nur zwei Geschlechter anerkannt werden, männlich und weiblich, womit die Rechte von transgeschlechtlichen Menschen eingeschränkt werden. Eine weitere Neuerung ist die Regelung, dass die “Souveränität” der Slowakei in “kulturellen und ethischen Fragen” Vorrang vor EU-Recht hat.
Nationale Zuständigkeiten würden nicht die Pflicht aufheben, die grundlegenden
Prinzipien des EU-Rechts einzuhalten, erklärte die EU-Kommission. Die
slowakischen Behörden seien darauf bereits vor der Verfassungsänderung
hingewiesen worden, hätten dies aber nicht berücksichtigt. In der Slowakei gibt es immer wieder große Proteste gegen die Regierung Fico.





















