EU-Kommission droht Ungarn mit Verfahren wegen Gesetzesentwurf | ABC-Z

Die EU-Kommission droht Ungarn mit Konsequenzen, sollte die Regierung von Viktor Orbán ein geplantes Gesetz gegen auslandsfinanzierte Nichtregierungsorganisationen nicht zurückziehen. Der Entwurf, den Orbáns Fidesz-Partei ins Parlament eingebracht hat, verstoße schwerwiegend gegen EU-Recht, teilte die Kommission mit und kündigte an, notfalls ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
Sollte der Gesetzesentwurf wie erwartet angenommen werden, werde man „nicht zögern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen“, so die EU-Kommission. Die Behörde unter Leitung von Ursula von der Leyen kann sogenannte Vertragsverletzungsverfahren einleiten. An deren Ende können hohe Geldstrafen gegen Länder verhängt werden, die sich nicht an EU-Recht halten.
Unterstützung aus dem Ausland nur nach Genehmigung
In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass aus dem Ausland geförderte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit Möglichkeit zur Einflussnahme auf die öffentliche Meinung auf eine Schwarze Liste kommen. Wer gelistet ist, darf nur noch mit Genehmigung des Finanzamts materielle Unterstützung aus dem Ausland erhalten. Sichert sich eine NGO auf anderem Wege ausländisches Geld, muss sie den 25-fachen Betrag als Strafe an den Staat zahlen. Anderenfalls soll die Organisation aufgelöst und verboten werden.
NGOs sind Organisationen, die sich unabhängig von Regierungen beispielsweise für Menschenrechte, die Umwelt oder für Gesundheit einsetzen. Bekannte NGOs sind etwa die Welthungerhilfe, Ärzte ohne Grenzen, Amnesty International oder Greenpeace.
Orbán steht wegen der in einem knappen Jahr anstehenden Parlamentswahl unter Druck. Mit dem Quereinsteiger und Fidesz-Abtrünnigen Peter Magyar gibt es einen bürgerlich-konservativen Herausforderer, dessen neue Tisza-Partei in den Meinungsumfragen seit Monaten klar vor Orbáns Fidesz liegt.