EU-Deregulierung: Für Verbraucher soll der Hinweis auf Gentechnik in Lebensmitteln entfallen | ABC-Z

Künftig sollen in der EU bestimmte Vorschriften betreffend Gentechnik entfallen. Darauf einigten sich Verhandler in der Nacht zum Donnerstag. Es geht um die Kennzeichnung von mithilfe von Gentechnik erzeugten Lebensmitteln im Supermarkt.
Mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel sollen in der EU künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich in Brüssel darauf, entsprechende Züchtungen in vielen Fällen von bislang strengen EU-Gentechnikregeln auszunehmen, wie beide Seiten in der Nacht zu Donnerstag mitteilten.
Für solche Lebensmittel gelten aber weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind. Im Zweifel kann eine etwa durch die Gen-Schere Crispr/Cas veränderte Pflanze nicht von einer natürlichen Züchtung unterschieden werden.
Die neuen Vorgaben müssen noch vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt werden. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
Besseres Obst und Gemüse durch Gentechnik?
Befürworter erhoffen sich durch die Veränderungen Obst- und Gemüsesorten, die ertragreicher, resistenter gegen den Klimawandel und nährstoffreicher sind. Wissenschaftler erwarten zudem eine einfachere Forschung durch weniger strenge Vorgaben.
In anderen Weltregionen gibt es bereits lockere Regeln, Vertreter von Parlament und EU-Staaten setzen deswegen auch auf eine bessere Wettbewerbsfähigkeit für Landwirte. Der Deutsche Bauernverband begrüßt grundsätzlich eine Lockerung.
Kritiker wollten Kennzeichnungspflicht
Kritiker fordern unter anderem, dass Verbrauchern eine Wahlfreiheit gelassen werden sollte, ob sie solche Lebensmittel konsumieren möchten oder nicht. Gentechnikfrei soll in Zukunft auch weiterhin die Biolandwirtschaft bleiben. Jedoch soll es laut Parlament kein Verstoß darstellen, wenn es um ein „technisch unvermeidbares Vorhandensein“ von Gentechnik geht.
Grundsätzlich sind mit Gen-Scheren sowohl kleine als auch deutlich größere Eingriffe möglich. Für weitergehende Eingriffe in Pflanzen gelten auch in Zukunft strengere Regeln – etwa, wenn artfremde Gene in eine Pflanze eingebracht werden. Das ist etwa der Fall, wenn Gene aus einem Bakterium in eine Maispflanze eingeführt werden.
Was sich für Verbraucher ändert
Sobald die neuen Vorgaben vom EU-Parlament und den EU-Staaten bestätigt wurden, können Verbraucher künftig nicht mehr auf den ersten Blick erkennen, ob sie durch moderne Gentechnik-Verfahren veränderte Lebensmittel essen. Produkte, in denen gekennzeichnete gentechnisch veränderte Pflanzen verarbeitet sind, haben in Deutschland im Verkauf derzeit keine Bedeutung.
dpa, jac





















