Erstes Urteil bereits Gefallen finden an: Nicht zu Debatte eingeladen: BSW und Linke klagen gegen SWR | ABC-Z

Erstes Urteil bereits gefallen
Nicht zu Debatte eingeladen: BSW und Linke klagen gegen SWR
29.01.2025, 14:16 Uhr
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Der öffentlich-rechtliche Sender SWR veranstaltet auf Länderebene zur Bundestagswahl zwei TV-Debatten mit Spitzenpolitikern der großen Parteien. Nicht eingeladen werden das BSW und die Linken. Beide wehren sich dagegen. In einem Fall wird der Partei bereits Recht zugesprochen.
Die Linke versucht, sich in die „Wahlarena“ des Südwestrundfunks einzuklagen. Dies geht aus einem Antrag auf einstweilige Verfügung an das Verwaltungsgericht Stuttgart hervor. Ziel ist, dass die Spitzenkandidatinnen für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz in die jeweilige regionale Wahlsendung der dritten Programme des SWR am 12. Februar eingeladen werden.
Ein ähnliches Verfahren hatte auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) angestrengt und zunächst vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der SWR hatte jedoch Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg angekündigt. In die beiden Diskussionsrunden hat der Sender die Kandidierenden von CDU, SPD, AfD, Grünen und FDP eingeladen.
Die Linke argumentiert, sie liege in bundesweiten Umfragen bei bis zu fünf Prozent und damit besser als FDP und BSW. Die Partei sei zudem 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag gewählt worden.
Zugleich heißt es in dem Antrag auf einstweilige Verfügung: „Gerade, weil der Einzug der Antragstellerin über die Zweitstimmen nach den aktuellen Umfragen knapp ist, würde eine Nichtberücksichtigung in Wahlsendungen zweier Bundesländer ihre Chancengleichheit im Verhältnis zu den anderen Parteien empfindlich verletzen.“