Erding: Finanzielle Unterstützung gegen dritte Startbahn – Erding | ABC-Z
Die sogenannte „Ewigkeitsklausel“ hat in der Region für Aufregung gesorgt: Eigentlich wäre der Planfeststellungsbeschluss für die dritte Startbahn nach zehn Jahren nun ausgelaufen und der Flughafen müsste ihn neu beantragen. Die Regierung von Oberbayern hat jedoch festgestellt, dass bereits Vorarbeiten für die Startbahn erfolgt seien und die Ablauffrist daher nicht mehr greife. Der Kreisausschuss Erding ist jedoch anderer Ansicht und hat daher der Schutzgemeinschaft Erding Nord 10 000 Euro in Aussicht gestellt, auf die sie im Falle einer Anfechtungsklage zurückgreifen könne.
Der ursprüngliche Antrag kam vom ÖDP-Kreisrat Wolfgang Reiter, der gefordert hatte, Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) sollte „sämtliche juristischen Schritte gegen den Feststellungsbescheid zur dritten Startbahn“ ausschöpfen. Die Juristen im Landratsamt waren jedoch skeptisch, ob der Landkreis rechtlich zuständig sei: Der Eingriff in etwaiges Eigentum des Landkreises genüge nach der Rechtssprechung nicht. Ein Eingriff in die Planungshoheit scheide ebenfalls aus. Es erscheine „überaus fraglich“, ob eine solche „mittelbare Betroffenheit“ ausreiche, um vorzutragen, dass der Landkreis in eigenen Rechten verletzt sei.
Der Kreisausschuss wollte in dieser Frage aber auch nicht untätig bleiben. Landrat Bayerstorfer schlug Reiter einen anderen, gemeinsamen Antrag vor, woraufhin Reiter seinen Antrag zurückzog. Dieser neue Antrag sieht zwei Schritte vor: Zum einen beruft sich der Landkreis Erding in einer Stellungnahme auf seine früheren Beschlüsse aus den Jahren 2006 und 2007, in denen der Strukturausschuss den Bau der dritten Startbahn jeweils einstimmig abgelehnt hat.
Keine Klage um der Klage willen
Zum anderen stellt der Landkreis der Schutzgemeinschaft Erding Nord 10 000 Euro in Aussicht, die für eine juristische Auseinandersetzung abgerufen werden können, sobald sie benötigt werden. CSU-Kreisrat Hans Wiesmaier, stellvertretender Vorsitzender der Schutzgemeinschaft, sagte, neben dem Landkreis Freising klage auch die Gemeinde Berglern im Landkreis Erding. „Wir klagen dort, wo wir eine Erfolgsaussicht haben und führen keine Klage um der Klage willen. Die Schutzgemeinschaft ist jetzt noch liquide“, fügte er hinzu. „Aber wenn die Notwendigkeit besteht, stellen wir das Geld in Aussicht.“
Auch die Grünen waren mit dieser Lösung einverstanden: „Der Landkreis Erding positioniert sich damit klar gegen die Ewigkeitsklausel bei der dritten Startbahn“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Helga Stieglmeier. Bayerstorfer bezeichnete es als „Vorratsbeschluss“, mit dem man die Schutzgemeinschaft Erding Nord unterstützen werde. Der Kreisausschuss stimmte diesem gemeinsamen Antrag einstimmig zu.