Bundesverwaltungsgericht: Gerhard Schröder scheitert mit Klage gegen Verlust des Bundestagsbüros | ABC-Z

Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) ist mit seiner Klage gegen den Verlust seines Bundestagsbüros gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht teilte mit, es handele sich um eine verfassungsrechtliche Zuständigkeit, der Rechtsweg über Verwaltungsgerichte sei nicht möglich.
Damit bestätigte das Gericht zwei vorherige Urteile, wonach Schröder das Büro gestrichen werden durfte. Im Jahr 2022, drei Monate nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, hatte der Haushaltsausschuss des Bundestages Schröders Büro samt Mitarbeitern “ruhend gestellt”.
Zur Begründung hieß es damals, der frühere Bundeskanzler nehme “keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt” mehr wahr. Auch wenn der Ausschuss nicht explizit darauf einging, gilt Schröders Nähe zu Russland und Präsident Wladimir Putin sowie seine Tätigkeit für russische Energiekonzerne als Grund für den Entzug eines Teils seiner Sonderrechte. Ein Ruhegehalt sowie Personenschutz erhält Schröder weiterhin.
Schröder berief sich in dem Streit auf den Grundsatz der Gleichbehandlung und auf entstandenes Gewohnheitsrecht. Da Altkanzler seit Jahrzehnten ein Büro samt Mitarbeitern gestellt bekommen, auch seine Nachfolgerin Angela Merkel (CDU), habe er ebenfalls einen Anspruch darauf. In einer der früheren Verhandlungen sagte er, sein früheres vom Staat finanziertes Büro sei wichtig für seine Arbeit.
Doch die Gerichte widersprachen dieser Logik: Weder aus Gewohnheitsrecht noch aus dem Gleichheitssatz heraus könne er einen Rechtsanspruch auf ein Büro ableiten. Ob er ein Büro zugesprochen bekommt, hängt laut Gericht von der angemessenen Erfüllung öffentlicher Aufgaben und letztlich von der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers, also des
Bundestages, ab. Einen “bloßen Rechtsreflex” infolge der bisher gängigen Praxis sahen die Richter nicht.
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