Geopolitik

Erbschaftsteuer: Große Erbschaften und Schenkungen blieben hundertfach steuerfrei | ABC-Z

Erbschaften und
Schenkungen sehr großer Vermögen bleiben in Deutschland oft
steuerfrei. Das geht aus der
Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage des Linkenpolitikers Dietmar Bartsch hervor. Demnach wechselte in den vergangenen zehn Jahren 463-mal Vermögen von 100
Millionen Euro oder mehr den Besitzer. In mindestens 258 Fällen, also
mehr als der Hälfte, flossen dafür keine Steuern.

Linkenhaushaltspolitiker Bartsch nannte die Erbschaftsteuer “die ungerechteste
Steuer des Landes”. “Wer die größten Vermögen geschenkt bekommt oder
erbt, spart Steuern – wer arbeitet, zahlt sie”, beklagte er. Rechtlich
sei es legal, dass auf große Vermögen oft keine Steuern anfielen, doch
politisch sei das skandalös. “Steuerschlupflöcher bei der
Erbschaftsteuer sollten geschlossen, Vergünstigungen für
Unternehmensvermögen abgeschafft werden”, forderte er. Wer die
Erbschafts- und Vermögensbesteuerung nicht reformiere, müsse auch zu
Sozialkürzungen schweigen.

Steuerbefreiungen gibt es laut Gesetz zum
Beispiel, wenn Betriebsvermögen, landwirtschaftliche Betriebe oder
Anteile an Kapitalgesellschaften vererbt oder verschenkt werden. Damit
will man vermeiden, dass Betriebe aufgegeben werden müssen, weil die
neuen Besitzer die Erbschaftsteuer aus dem Privatvermögen nicht zahlen
können. Im Subventionsbericht des Bundes werden diese Ausnahmen als
größte aller Steuervergünstigungen aufgelistet: Dem Staat entgingen
dadurch Einnahmen von 8,8 Milliarden Euro im Jahr. 

Laufende Debatte über die Erbschaftsteuer

Tatsächlich wird angesichts von Milliardenlücken in der Finanzplanung
des Bundes aktuell sowohl über Sozialreformen als auch über eine Reform
der Erbschaftsteuer debattiert. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hatte eine Reform der Erbschaftsteuer in Aussicht gestellt. Die Vermögensverteilung in Deutschland sei ungerecht. Die SPD und Sozialverbände hatten Spahns Vorstoß gelobt.

CSU-Chef Markus Söder
schlug vor, auch die Steuerhöhe in die Hände der Länder zu legen – was
Kanzler Friedrich Merz (CDU) als unrealistisch zurückwies.
Grünenfraktionschefin Katharina Dröge sprach sich dafür aus, Ausnahmen
zu streichen. “Man kann 26 Millionen Euro oder 300 Wohnungen erben, ohne
einen Cent Erbschaftsteuer zu zahlen”, beklagte sie jüngst.

Rekordsummen festgesetzt

Trotz der Steuerbefreiungen haben die
Finanzämter im vergangenen Jahr so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer
eingefordert wie nie zuvor: insgesamt 13,3 Milliarden Euro. Das sind
12,3 Prozent mehr als im Jahr davor. 8,5 Milliarden Euro entfielen auf Erbschaften, 4,8 Milliarden Euro auf Schenkungen. 

Große Vermögen werden der Statistik zufolge
deutlich häufiger verschenkt als vererbt. In beiden Fällen gelten die
gleichen Steuersätze und Freibeträge: Ein Ehepartner darf Erbschaften
oder Schenkungen im Wert von bis zu 500.000 Euro erhalten, ohne Steuern
zu zahlen. Für Kinder sind 400.000 Euro steuerfrei, bei Enkeln sind es
200.000 Euro. Durch geschickte Schenkungen zu
Lebzeiten lassen sich Steuern sparen, denn der Freibetrag kann alle zehn Jahre
erneut genutzt werden.

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