Versicherungen für Reisen ins Ausland: Diese sollte man abschließen | ABC-Z

Eigentlich sollte der Urlaub die schönste Zeit des Jahres sein. Endlich mal von allem abschalten, keine lästigen Termine, keine Aufgaben, keine Verpflichtungen – das pure Leben. Doch so groß die Vorfreude auf diese Zeit auch ist: Wer eine Reise antritt, sollte sich unbedingt vorher über die passenden Versicherungen informieren. Ansonsten kann Urlauber das teuer zu stehen kommen. „Brechen Sie sich zum Beispiel im Ausland ein Bein, müssen Sie den Rücktransport selbst zahlen“, sagt Versicherungsexpertin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW.
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland?
Gesetzlich Versicherte können sich in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen, Großbritannien und Nordirland ärztlich behandeln lassen. Das gilt für alle Behandlungen, die während der Reise notwendig sind und nicht bis zur Heimkehr aufgeschoben werden können, sowohl ambulant als auch stationär. Dafür müssen die Urlauber nur ihre Europäische Krankenversicherungskarte vorzeigen, die sich auf der Rückseite ihrer regulären Karte befindet.
„Für die Leistungen gelten die gleichen Bedingungen wie für Versicherte im jeweiligen Urlaubsland“, sagt Verbraucherschützerin Weidenbach. Sollten die Behandlungskosten im Reiseland allerdings höher sein als in Deutschland, müssten die Betroffenen die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Außerdem nicht im Versicherungsschutz enthalten: Der Rücktransport, falls medizinisch notwendig.
Welche Versicherungen sind für eine Auslandsreise sinnvoll?
Verbraucherschützerin Weidenbach empfiehlt eine Auslandsreise-Krankenversicherung, vor allem für Reisen ins Nicht-EU-Ausland. Denn dort besteht für gesetzlich Versicherte überhaupt kein Versicherungsschutz. Es gibt zwar einige Ausnahmen wie Tunesien und die Türkei, wo ein Sozialversicherungsabkommen die Krankenbehandlung deutscher Staatsbürger gewährleistet.
„Trotzdem rate ich dringend zu einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, denn sie gilt weltweit und beinhaltet Arztbesuche, stationäre Behandlungen, Krankentransporte und bestimmte Zahnbehandlungen“, sagt Weidenbach. Der Umfang könne je nach Versicherung variieren und sollte vor Vertragsabschluss noch einmal genau geprüft werden. Gut zu wissen: Erst einmal muss man das Geld im Ausland vorstrecken, später kann man die Belege dann bei der Versicherung einreichen und das Geld zurückfordern.
Wie viel kostet eine Auslandsreise-Krankenversicherung?
Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, meistens handelt es sich aber nur um einen niedrigen zweistelligen Betrag pro Person und Jahr. Oft lohnt es sich, einen Blick auf Vergleichsportale zu werfen und Plattformen wie Stiftung Warentest zurate zu ziehen. Wenn man öfter verreist, empfiehlt es sich außerdem, die Versicherung für mindestens ein Jahr abzuschließen und nicht nur für eine Reise, weil man dann günstiger wegkommt.
Über welche Versicherungen kann man noch nachdenken?
In einigen Fällen kann auch eine Reiserücktrittsversicherung samt Reiseabbruchversicherung sinnvoll sein. „Das gilt vor allem für teure Urlaube, für ältere Menschen, die eine Reise schon länger im Voraus planen oder für Familien mit Kindern, die kurzfristig krank werden können“, sagt Weidenbach. Die Preise für diese Versicherungen variieren, sie hängen vom Reisepreis, dem Leistungsumfang und teilweise auch vom Alter der Versicherten ab. Bei mehreren Reisen im Jahr kann sich sogar ein Jahresvertrag lohnen.
Besonders praktisch: Wenn man als Familie einen solchen abschließt, besteht der Versicherungsschutz sogar für einzelne Familienmitglieder, wenn sie alleine reisen. „Wichtig ist, dass man sowohl den Reiserücktritt als auch den Reiseabbruch versichert, damit man bei einem Unfall, der im Urlaub selbst geschieht, ebenfalls sein Geld zurückbekommt – oder zumindest einen Teil davon“, sagt Weidenbach.
Gibt es Versicherungen, die überflüssig sind?
Ja, die Gepäckversicherung zum Beispiel: „Sie bietet minimalen Schutz für einen relativ hohen Betrag,“ so die Verbraucherschützerin. Denn in den meisten Fällen hafte der Versicherer nicht für den entstandenen Schaden, wenn etwa ein Koffer irgendwo verloren gehe oder im Zug geklaut wurde, weil man ihn aus den Augen gelassen habe. Oft sind bestimmte Verluste oder Beschädigungen sogar ausgeschlossen, zum Beispiel von Brillen und Kameras.
Vergessenes Reisegepäck ist ebenfalls nicht versichert. Und: Wenn das Gepäck bei der Fluggesellschaft verschwindet, dann muss vorrangig sie den Schaden ersetzen. Die Gepäckversicherung kommt gegebenenfalls nur für einen Teil auf. Und sollte man tatsächlich Opfer eines Einbruchdiebstahls im Hotelzimmer werden, dann ist das Gepäck meistens im Rahmen der Hausratsversicherung versichert. Die sollte man also in jedem Fall abgeschlossen haben.
Gilt die private Haftpflichtversicherung denn auch im Urlaub?
Ja, die meisten gelten bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr. „Der Abschluss einer speziellen Urlaubshaftpflichtversicherung ist in der Regel nicht nötig“, sagt Expertin Weidenbach.