Geopolitik

Entscheidungen des Bundesrates: Bundesrat stimmt Haushalt zu, Antrag für Rauchverbot im Auto | ABC-Z

Der Bundesrat hat dem Etat des Bundes für das laufende Jahr zugestimmt. Damit haben die Ministerien bis zum Jahresende Planungssicherheit; bisher hatten sie lediglich mit einer vorläufigen Haushaltsführung gearbeitet. Letzte Woche hatte schon der Bundestag zugestimmt.

Der Haushalt
sieht Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro und neue Schulden von fast
82 Milliarden Euro im Kernhaushalt vor. Auch das Gesetz für ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz passierte die Länderkammer. Aus dem Sondervermögen sollen 100 Milliarden Euro
an die Länder gehen. Eine Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier fehlt noch, erst dann gilt das Haushaltsgesetz.

Der Etat gilt nur für wenige Monate. Seit dieser Woche geht es im Bundestag bereits um die Beratungen für
den Haushalt 2026.

Woidke pocht auf schnelle Umsetzung der geplanten Projekte

Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD)
sagte zu dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen, die Gelder
würden dringend für die Modernisierung von Brücken, Straßen und Häfen
benötigt
. Er forderte schnellere Planungs- und
Genehmigungsverfahren. Denn bei den Menschen gebe es nun “eine große
Erwartungshaltung”. Woidke warnte, wenn das Geld nicht schnell fließe,
könne dies Auswirkungen auf die Wahlen in Bund und Ländern in den
kommenden Jahren haben.

Passieren ließ der Bundesrat auch das Haushaltsbegleitgesetz
zur Umsetzung der Lockerung der Schuldenbremse im Verteidigungs- und
Sicherheitsbereich. Damit werden insbesondere Ausgaben für Verteidigung
und Bevölkerungsschutz von den Schuldenregeln ausgenommen, wenn sie ein
Prozent der Wirtschaftsleistung überschreiten.

Weitere Entscheidungen der Länderkammer

Der Bundesrat stimmte darüber hinaus mehreren Anträgen zu, die neue Regeln ermöglichen sollen. 

DasRauchen im Auto soll verboten werden,
wenn Kinder und Schwangere mitfahren
:

  • Der Antrag Nordrhein-Westfalens und
    Niedersachsens zielt auf eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.
  • Im
    Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro drohen.
  • Es
    ist bereits der dritte Anlauf des Bundesrates für ein solches Verbot.

Außerdem machte sich der Bundesrat für ein Ende des
“begleiteten” Alkohol-Trinkens
für Jugendliche ab 14 Jahren stark:

  • Dafür soll eine gesetzliche Ausnahme gestrichen werden.
  • Bisher ist in
    Begleitung einer “sorgeberechtigten Person” der Kauf und Konsum von Bier, Wein und Sekt schon ab 14
    Jahren erlaubt (statt mit 16), auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit.
  • Die Ausnahme stehe aber “im klaren Widerspruch zum Ziel
    eines konsequenten Jugendschutzes”, hieß es zur Begründung in dem Antrag des Bundesrates.

Die Länder wollen zudem den Schutz vor Diskriminierung
wegen sexueller Identität im Grundgesetz verankern:

  • Eine entsprechende Gesetzesinitiative will der Bundesrat in den Bundestag einbringen, das wurde heute beschlossen.
  • Eine Verfassungsänderung bräuchte aber eine
    Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat.
  • Konkret geht es darum, dass Artikel 3 im
    Grundgesetz im ersten Satz von Absatz 3 um den Zusatz “sexuelle
    Identität” erweitert wird
    . Derzeit heißt es an der Stelle: “Niemand darf
    wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
    Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen
    oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.”

Nach dem Willen der Länder sollen Kinder von
getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht auch ein
Taschengeldkonto eröffnen können,
wenn sie nur die Zustimmung eines
Elternteils haben:

  • Der Bundesrat fordert
    den Bundestag demnach auf, sich mit den Regeln zu Taschengeldkonten zu
    befassen und an einem Gesetzesentwurf zu arbeiten.
  • Kinder ab dem vollendeten siebten Lebensjahr
    dürfen in Deutschland grundsätzlich ein Guthaben-Konto eröffnen – ein
    sogenanntes Taschengeldkonto. Dazu brauchen sie die Zustimmung der
    Eltern. Bei getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht müssen
    nach derzeitiger Regelung in den meisten Fällen beide Teile der
    Eröffnung zustimmen.
  • Neu wäre, dass eine Kontoeröffnung auch möglich sein soll, wenn allein
    der Elternteil zustimmt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.
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