Enquetekommission zu Corona-Maßnahmen: Corona-Aufarbeitung im Bundestag beginnt | ABC-Z

Im Bundestag findet im Tagesverlauf die konstituierende Sitzung der Enquetekommission statt, welche die Coronapandemie und ihre Folgen umfassend untersuchen soll. Das Parlament hatte die Einsetzung vor der Sommerpause mit großer Mehrheit beschlossen. Das Gremium aus Abgeordneten und Experten soll am 30. Juni 2027 einen Abschlussbericht mit Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen vorlegen.
“Wir wollen Entscheidungen und Prozesse kritisch hinterfragen, die im Lichte der Zeit womöglich Sinn ergaben, sowie Fehler identifizieren”, sagte die designierte Vorsitzende der Kommission, die CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann. “Wir wollen aber auch schauen, was gut war.” Dabei gelte: “Wir wollen verstehen, nicht verurteilen.” Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte bereits zuvor formuliert: “Aufarbeitung schafft die Chance, Menschen zurückzugewinnen, die Vertrauen in die Demokratie verloren haben.”
In der vorigen Legislaturperiode war bereits eine Auswertung der Schutzmaßnahmen diskutiert worden. Diese kam aber nicht zustande. Die neue Koalition aus Union und SPD vereinbarte schließlich die Enquetekommission. Der Einsetzung stimmten diesen Juli im Bundestag auch Grüne und Linke zu, bei der AfD gab es Nein-Stimmen und Enthaltungen.
Neben Abgeordneten sitzen auch Experten in Kommission
Das französische Wort enquête bedeutet Untersuchung. Im Bundestag sind Enquetekommissionen ein Format für große, komplexe Themen. Anders als in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss sitzen in der Enquetekommission neben den Abgeordneten auch Sachverständige. Bei dem Corona-Gremium sind es jeweils 14. Sie sollen sich mit zahlreichen Fragen beschäftigen, unter anderem mit der Ausarbeitung von Pandemieplänen, Beschaffungsabläufen sowie dem rechtlichen Rahmen und der parlamentarischen Kontrolle von Schutzmaßnahmen.
Die Kommission tritt zunächst nicht öffentlich zusammen, sie soll aber auch öffentliche Anhörungen von Experten, Interessenvertretern und Betroffenen abhalten und Gutachten einholen können. Perspektiven und Erfahrungen von Bürgern könnten “insbesondere durch öffentliche Formate einbezogen werden”, heißt es im Antrag. Auch eine “altersgerechte Befragung” von Kindern und Jugendlichen ist möglich.