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Neu im März: Das ändert sich ab jetzt | ABC-Z

Sommerzeit, Heckenschnittverbot, Mofas

Das ändert sich im März


Bild: dpa/ABB/Schmidt/Balk

Der Frühling steht vor der Tür – und bringt ein paar Veränderungen mit: Ab März ist das Schneiden der Hecken verboten, Rentner haben am Ende des Monats weniger Geld, die Zeit wird umgestellt und Mofa-Fahrer müssen sich ein neues Kennzeichen besorgen.

Heckenschnittverbot

Wer die Hecke vor oder hinter dem Haus noch nicht geschnitten hat, muss sich damit jetzt bis zum 30. September gedulden. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, in der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September Hecken abzuschneiden oder sie radikal herunterzukürzen. Dieses Verbot gilt übrigens auch für Gebüsche und andere Gehölze. Um seine Hecke darf man sich dennoch ein bisschen kümmern – der schonende Pflege- und Formschnitt ist erlaubt.

Zeitumstellung am 30. März

Die nächste Zeitumstellung findet am Sonntag, den 30. März um 3 Uhr morgens statt. Dann wird die Zeit von der mitteleuropäischen Winterzeit auf die mitteleuropäische Sommerzeit umgestellt. Da die Zeit in der Nacht von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt wird, verlieren wir an diesem Tag eine Stunde. Morgens ist es länger dunkel, dafür abends länger hell.

Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner

Während sich für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung schon zum Jahreswechsel erhöht haben, wirken sich die Änderungen zwei Monate später auch auf Rentnerinnen und Rentner aus.

Konkret bedeutet das: Der Krankenkassenbeitrag steigt erst mit der Rentenzahlung für den Monat März. Die überwiesene Rente fällt dann entsprechend geringer aus.

Berlin-Abo wird zum Deutschlandticket

Die bestehenden Berlin-Abo-Verträge werden zum 1. März 2025 in ein Deutschlandticket umgewandelt. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit zahlt das Land Berlin (über die Verkehrsunternehmen) eine Gutschrift. So müssen Verbraucherinnen und Verbraucher insgesamt nicht mehr bezahlen, als beim Berlin-Abo vertraglich vereinbart. Alternativ kann das Berlin-Abo auf Wunsch sofort und kostenfrei beendet werden.

Neue EU-Vorschrift für mehr Cybersicherheit

Ab März 2025 verpflichtet die EU mit der sogenannten „NIS-2-Richtlinie“ Unternehmen, die Cybersicherheit zu stärken. Betroffen sind kritische Infrastrukturen und mittelständische Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz und einer Bilanzsumme von zehn Millionen Euro. Die Anforderungen umfassen unter anderem strengere Sicherheitsmaßnahmen (unter anderem Notfallpläne) und Meldepflichten. Sicherheitsvorfälle müssen künftig innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.

Neue Versicherungskennzeichen für Mofas und E-Scooter

Wer ein Mofa oder einen E-Scooter fährt, muss am 1. März das Kennzeichen wechseln. Das neue Kennzeichen ist dann grün. Die blauen verlieren ihre Gültigkeit. Hintergrund: Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens für Mofas und E-Scooter.

Nur mit dem grünen Kennzeichen besteht künftig ein Versicherungsschutz. Sie sind direkt online beim Versicherer erhältlich.

Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Kommt es dabei zu einem Unfall, kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf. Zudem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar – es droht eine Freiheits- oder Geldstrafe.


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