Drohnenabwehr: SPD und Grüne kritisieren Drohnenabwehr-Pläne von Bundesinnenminister | ABC-Z

Die SPD kritisiert den Vorschlag des Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CSU), bei der Abwehr von Drohnen die Bundeswehr verstärkt zu beteiligen. “Es ist gut und richtig, diese Debatte jetzt zu führen”, sagte verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Falko Droßmann, dem Spiegel mit Blick auf die letzten Vorfälle in Deutschland. “Wenn nun aber manche Länder und der Bundesinnenminister fordern, die Streitkräfte sollen die Drohnenbekämpfung auch im Inland übernehmen, so ist dies zurückzuweisen.”
“Unsere Soldatinnen und Soldaten sind täglich auf Land, auf See, in der Luft und im Cyberraum erheblichen Provokationen Russlands ausgesetzt.” Es sei “schlicht nicht zu schaffen, jetzt auch noch die Aufgaben der Polizei in Deutschland zu übernehmen”, sagte Droßmann. Er sei sich aber sicher, dass der Innenminister in der Lage sei, beim Einsatz der Bundespolizei Prioritäten zu setzen.
Auch aus der Opposition kommt Kritik: “Der Schutz der Luftsicherheit ist eine originäre polizeiliche Aufgabe in Deutschland”, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, dem Spiegel. Man könne das “Problem der Gefahrenabwehr von unbewaffneten Drohnen nicht allein an die Bundeswehr delegieren.”
Der Grünenpolitiker spricht sich für eine Ertüchtigung der Bundespolizei aus: “Die Bundespolizei hat grundsätzlich die Fähigkeit, diese Aufgabe zu übernehmen – natürlich braucht sie dafür die notwendige technische Ausstattung.” Die Grünen stünden “weiterhin zur Verfügung, wenn es darum geht, die notwendigen gesetzlichen Schritte schnell zu gehen”, sagte von Notz.
Angesichts vermehrter Drohnensichtungen in den vergangenen Wochen hatte Alexander Dobrindt mitgeteilt, ein Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern aufbauen zu wollen. Die Bundeswehr soll daran teilhaben. Der Minister kündigte einen entsprechenden Entwurf für ein neues Luftsicherheitsgesetz an.
Die Bundeswehr darf laut Grundgesetz nur in Ausnahmen im Inland eingesetzt werden, etwa um die Behörden nach Naturkatastrophen technisch und logistisch zu unterstützen. Polizeiliche und militärische Aufgaben darf die Bundesregierung der Bundeswehr in Deutschland nur in inneren Notständen übertragen, etwa bei bewaffneten Aufständen.





















