Diese Abgabefrist gilt für die neue Steuererklärung | ABC-Z
Die normale Abgabefrist zur Steuererklärung betrifft nur diejenigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Dies sind Bürger mit einem individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, Verheiratete mit einer Kombination der Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor sowie Steuerklasse 6 bei einem Partner. Eine Steuererklärung müssen außerdem Bürger abgeben, die im Jahr mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld) erhalten haben, neben dem Arbeitslohn Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro haben (zum Beispiel aus Mieteinnahmen) oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Erhält man Provisionen für Vermittlungsgeschäfte, sind sogar nur 256 Euro an steuerfreien Einkünften im Jahr möglich, ohne dass man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet wird. Das Gleiche gilt für die Vermietung und den Verleih von beweglichen Gegenständen. Zum Beispiel, wenn Steuerpflichtige ein Auto kostenpflichtig einer anderen Person überlassen. In diesem Fall ist ebenfalls eine Steuererklärung einzureichen. Diese Beträge sollen auch für die Steuerjahre 2024 gelten. Bei den weiteren Einkünften kommt es auf die aktuell geltenden Freigrenzen an, die sich jedoch jährlich ändern.