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Diebstahl am Flughafen: Wegen 15 Euro ins Gefängnis – Freising | ABC-Z

Ein Mann packt in einem Supermarkt am Flughafen München Lebensmittel im Wert von etwa 15 Euro in eine Stofftasche, verlässt den Laden, ohne zu bezahlen und wird erwischt. Das ist natürlich verboten und wird bestraft, aber es ist eine vergleichsweise geringfügige Sache. Nichts, wofür man zwingend sofort ins Gefängnis wandert. Zumindest als Ersttäter.

Bei jenem Dieb, der im Juli vergangenen Jahres genannte Lebensmittel stahl und dessen Fall am Freitag am Amtsgericht Landshut verhandelt wurde, gab es aber „leider das Problem der vielen Vorstrafen und der offenen Bewährung“, wie Richterin Jacqueline Wallinger sagte. Und es kam noch dazu, dass der 45-jährige Angeklagte nach Überzeugung der Richterin Widerstand gegen die gerufenen Polizisten leistete und diese beleidigte. Deshalb verurteilte sie ihn zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr – ohne Bewährung. Die Staatsanwältin hatte eineinhalb Jahre Haft beantragt. Die Verteidigerin sieben Monate sowie die Aufhebung des Haftbefehls.

Das Leben des Angeklagten dreht sich, wie er in der Verhandlung berichtete, seit seinem 16. Lebensjahr ununterbrochen um Alkohol und Drogen. Der Vater von zwei Kindern und gelernte Elektriker nimmt seit Jahren „so viel wie geht“. Wodka, Benzodiazepine, Kokain, Heroin, Amphetamine, THC – nichts hat er ausgelassen. Er habe durchgehend konsumiert, berichtete er. Auch in der Haft.

Ein ebenso treuer Begleiter wie Alkohol und Drogen waren in seinem Leben Konflikte mit dem Gesetz. Und davon gab es mehr als genug. Insgesamt 24 Einträge sind im Bundeszentralregister für den Angeklagten gelistet, der mehrmals in Haft war. Seine Vorstrafen decken ein breites Spektrum ab: Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, schwere Brandstiftung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Fahren ohne Führerschein, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Versicherungsgesetz, schwerer Raub, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Trunkenheit im Verkehr, Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, Betrug, Erschleichen von Leistungen, fahrlässige Trunkenheit im Verkehr und fahrlässiger Vollrausch.

Den Diebstahl gibt der Angeklagte zu, den Rest nicht

Als der Angeklagte nach der Tat von der Polizei aufgegriffen wurde, gab er an, die geklauten Waren ein paar Tage zuvor in einem Supermarkt in Freising gekauft zu haben, wie ein Beamter als Zeuge berichtete. Er war zu der Zeit obdachlos, weil er erst kurz zuvor aus der JVA Straubing entlassen worden war. Entsprechende Entlassungspapiere fand die Polizei bei der Kontrolle bei ihm. In der Verhandlung gab der Angeklagte den Diebstahl zu. Nicht aber den Widerstand und die Beleidigungen.

Seine Verteidigerin glaubte „das mit den Beleidigungen“. Für einen Widerstand fehle aber die dafür notwendige Nötigung, sagte sie. Dass ihr Mandant auf die Polizisten zugegangen sei und sich beim Fesseln weggedreht habe, „reicht da nicht aus“. Die Richterin sah es anders, der Angeklagte habe nach Aussagen der Polizisten auch Gewalt angedroht.

Zur Tatzeit hatte er einen Atemalkoholwert von knapp 2,2 Promille. Außerdem habe er Drogen genommen, sagte er. Den Diebstahl beging er nach Einschätzung der Landgerichtsärztin Judith Hoffmann aber im voll schuldfähigen Zustand: „Es war ein geplantes und strukturiertes Vorgehen.“ Beim Widerstand und bei den Beleidigungen könne man eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausschließen. Aufgrund der langen Drogen-Vorgeschichte und erfolgloser Therapieversuche in der Vergangenheit sei eine Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung nicht angezeigt, so die Gutachterin.

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