Die wichtigsten Regeländerungen für CO₂-Grenzausgleich | ABC-Z

Ab 2026 startet die Regelphase des EU-CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM). Unternehmen, die emissionsintensive Waren wie Stahl, Zement oder Düngemittel aus Drittländern importieren, müssen dann CBAM-Zertifikate kaufen, um die entstehenden Emissionen auszugleichen. Der Rat und das Parlament der EU haben nun eine vereinfachte Version der Verordnung verabschiedet.
Neu ist ein De-minimis-Wert: Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Jahr und Importeur fallen künftig nicht unter die Regelung – rund 90 Prozent der Importeure sind damit ausgenommen. Wer mehr einführt, muss sich als „zugelassener CBAM-Anmelder“ bei der Deutschen Emissionshandelsstelle registrieren und jährlich eine Emissionserklärung abgeben.
Die EU plant zudem weitere Vereinfachungen bei Zulassung und Berechnung. Anfang 2026 könnte der Anwendungsbereich auf zusätzliche Branchen ausgeweitet werden.
Dieser Inhalt gehört zu
Als VerkehrsRundschau-Abonnent haben Sie kostenfreien Zugriff.



















