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Renovierung und Hausbau: Private Helfer legal in Anspruch nehmen? – Stil | ABC-Z

Die Tochter versumpft gerade in Berlin, in seiner Ehe kriselt es, er tappt beim Versuch, ein woker Marketingchef zu werden, von einem Fettnäpfchen ins andere. Für Familienvater Heinz Hellmich (Jan Josef Liefers), Hauptfigur des Kinofilms „Alter weißer Mann“, lief es schon mal besser. Und dann setzen Amateure, die er illegal beschäftigt, bei der Montage einer Photovoltaik-Anlage auch noch das Hausdach in Brand. Auch im wirklichen Leben kommt der ein oder andere, der sein Haus energetisch modernisieren oder einfach nur renovieren will, auf die Idee, sich dabei von Freunden helfen zu lassen. Eine Fachfirma zu beauftragen, ist nun mal kostspielig, und auf diese Weise könnte es etwas günstiger werden. In welchen Situationen könnte man den Verdacht auf sich ziehen, dass es hier um Schwarzarbeit geht?

Zum Beispiel in folgender Situation: Der Bauherr verlegt zusammen mit Nachbarn und Freunden neue Parkettböden im Haus und steckt ihnen immer wieder mal Geldscheine zu. Egal, ob das so läuft oder ob man von vornherein mündlich ein Honorar vereinbart hat, es ist ein gefährliches Unterfangen: Wer sich zum Beispiel regelmäßig beim Hausbau oder auch bei Reinigungsarbeiten zu Hause helfen lässt und andere dafür unter der Hand entlohnt, macht sich strafbar, weil er seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten missachtet. Geregelt ist das in Paragraf 1, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Mal kommt die Sache heraus, weil der Zoll eine Kontrolle macht, mal, weil ein Nachbar das Gewerbeaufsichtsamt oder die Handwerkskammer informiert. Strafverfolgung oder hohe Bußgelder können die Folge sein, aber es kann noch schlimmer kommen: „Die härteste Sanktion kann sein, dass der Bauvertrag infolgedessen nichtig wird“, sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Wenn das herauskommt, dass Sie Handwerker oder ungelernte Kräfte illegal beschäftigen, sind die Gerichte extrem scharf“, betont Freitag. Falls es strittig ist, ob jemand Handwerker illegal beschäftigt hat, prüfen die Gerichte bestimmte Kriterien. So würden zum Beispiel Termine am Wochenende als Indiz für Schwarzarbeit gewertet, sagt der Rechtsanwalt und verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Landgerichts Itzehoe (Az. 2 O 136/23).

Der Auftraggeber bezahlt bestimmte Geldsummen in bar, es existiert keine Quittung, der Kostenvoranschlag weist keine Mehrwertsteuer aus: Auch solche Umstände werten Gerichte mitunter als klare Indizien für Schwarzarbeit (Az.12 U 127/22). Manche, die bauen oder renovieren, bewegen sich aber auch in der Grauzone der Schattenwirtschaft, ohne das zu wollen oder zu wissen. Freitag nennt ein Beispiel: „Wenn man ein einziges Mal die Bekannten vom Turnverein zu einer Abrissparty einlädt, damit sie die Tapeten abreißen, sollte das in Ordnung sein.“ Veranstalte ein Hauseigentümer jedoch mehrere Tapezierpartys, sehe die Sache schon anders aus. „Sobald ein Vorhaben größer und planmäßiger wird und wiederholt stattfindet“, könne der Verdacht einer Steuerhinterziehung aufkommen. Hilft einem dagegen der eigene Bruder, der Malermeister ist, unentgeltlich beim Weißeln der Wände, muss man sich da keine Sorgen machen, auch wenn es mehrere Arbeitseinsätze gibt. Wichtig ist: Generell müssen Bauherren private Helfer bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anmelden und gegen Unfälle versichern.

Sollte das Dach der eigenen Garage einstürzen – und ein paar Nachbarn helfen einem, es wieder aufzubauen, wird man sich nicht wegen Schwarzarbeit verantworten müssen; das fällt dann unter „Nachbarschaftshilfe“, ein Begriff, der im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz explizit genannt wird. Auch die Zahlung eines „geringen Entgelts“ für eine Dienst- oder Werkleistung, die nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet sei, erlaubt das Gesetz. Genaue Angaben dazu, was man unter einem „geringen Entgelt versteht“, liefert es nicht. „Das sei eine Einzelfallfrage“, merkt Freitag an.

Abgesehen davon warnt Holger Freitag davor, sich selbst und andere bei der Eigenleistung am Bau zu überschätzen. Womöglich hat der Cousin doch nicht so viel Ahnung davon, wie man den Estrich verlegt, wie er zuvor behauptete. „Wenn Sie eine Aufgabe zügig und ordentlich ausgeführt haben wollen, müssen Sie sich überlegen, ob Sie wirklich ungelernte Helfer wollen, die womöglich so herumwursteln, oder ob Sie einen Auftrag nicht doch lieber an einen professionellen Handwerksbetrieb vergeben wollen.“ Schließlich habe man dann auch eine Gewährleistung, falls bei den Arbeiten etwas schiefgeht.

Die Autorin würde gern mal ein paar Bekannte zu einer Frühjahrsputz-Party einladen. (Foto: Bernd Schifferdecker (Illustration))
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