Die richtige Konsequenz in der Bundesliga | ABC-Z
Am Montag hat der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mitgeteilt, dass der Schiedsrichter Sascha Stegemann für das erste Bundesligaspiel im Jahr 2025 eingeteilt worden ist. Er, der seit 2014 schon 150 Mal in der ersten Liga im Einsatz war, soll an diesem Freitag (20.30 Uhr im F.A.Z.-Liveticker zur Bundesliga, bei Sat.1 und DAZN) das Heimspiel Borussia Dortmunds gegen Bayer Leverkusen leiten. Ein überdurchschnittlicher Schiedsrichter für ein Spiel, das einen überdurchschnittlichen Schiedsrichter erfordert. Klar, oder?
Nein, so klar war das wohl nicht, denn die Mitteilung des DFB sorgte in der Fußballszene für so viel Interesse, dass sogar die Deutsche Presse-Agentur eine kurze Nachricht daraus machte. Warum? Weil Stegemann das erste Mal für ein Spiel der Dortmunder eingeteilt worden ist, seit er ihnen im April 2023 in der entscheidenden Saisonphase einen Strafstoß verweigerte – und später unter Polizeischutz stand.
Es war der 30. Spieltag, als der damalige Bochumer Abwehrspieler Danilo Soares den Dortmunder Stürmer Karim Adeyemi im Strafraum eindeutig foulte. Doch Stegemann sah das anders und sein Videoassistent keinen Anlass einzugreifen. Das Spiel endete 1:1. Am Tag danach, als er seinen Fehler in Interviews einräumte, sollen zwei Polizisten an Stegemanns Haustür geklingelt und ihn darüber informiert haben, dass Morddrohungen gegen ihn eingegangen seien. Man wird wohl nie verhindern können, dass einem Schiedsrichter im Internet gedroht wird, im schlimmsten Fall mit dem Tod. Doch wie kann der DFB seine Schiedsrichter dann schützen?
Wer mit Schiedsrichtern aus der Bundesliga spricht, dem wird gesagt, dass der Einfluss der Klubs so groß sei wie noch nie. Es sei ganz gewöhnlich, dass Manager spätestens am Montag den Schiedsrichterchef anrufen und sich beschweren. Als Felix Zwayer im Dezember 2021 in Dortmund ein Fehler passierte, setzte ihn der DFB erst im August 2024 wieder bei einem BVB-Spiel ein.
Es ist nicht bekannt, warum Stegemann mehr als 20 Monate nicht für ein Spiel mit Dortmunder Beteiligung eingeteilt wurde. Wollte der BVB das nicht? Wollte der DFB das nicht? Wollte Stegemann selbst das nicht? Doch wenn der DFB denkt, dass ein Schiedsrichter die Ansprüche erfüllt, darf die Konsequenz nie sein, dass er ihn nach einem Fehler nicht einsetzt, weil ein Klub das nicht will.