Wirtschaft

Die besten Anwälte für Compliance und Wirtschaftsstrafrecht | ABC-Z

Die ersten Urteile zeigen, dass nicht nur Abfindungsjäger, sondern auch loyale Mitarbeiter, die Verstöße gegen Arbeitsschutz, Gesundheitsrisiken, Belästigungen oder Straftaten melden, eine Reihe von Regeln einhalten müssen. Es reicht zum Beispiel nicht, Hinweise nur bei Kollegen, dem Betriebsrat oder dem Chef zu platzieren, betont Anwalt Lelley. Solcherlei Missverständnisse gibt es zuhauf. So dachte ein Krankenpfleger, als er im Personalgespräch unangemessenes Verhalten eines Kollegen gegenüber Patienten anprangerte, er sei als Whistleblower geschützt. Ein Irrtum, so das Gericht. Nur mündlich und informell Angesprochenes gelte nicht als Hinweis, sagt Compliance-Anwältin Anika Schürmann von ­Baker McKenzie. Und sexuelle Belästigungen oder Diskriminierungen wiederum fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz, sondern unter das Gleichbehandlungsgesetz AGG – mit der Folge, dass Mitarbeiter, die dies melden, kaum Schutz gegen Repressalien genießen, stellt Compliance-Anwältin Karin Holloch klar.

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