Deutschland muss Millionen-Strafe zahlen – weil Bundesregierung zwei Jahre zu spät handelte | ABC-Z

Um Missstände in Behörden und Unternehmen besser aufdecken zu können, trat 2023 das Whistleblower-Gesetz in Kraft. Doch die EU-Richtlinie hätte bereits 2021 umgesetzt werden müssen. Nun muss Deutschland eine hohe Geldstrafe zahlen – aber nicht als einziges Land.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland, Luxemburg, Tschechien, Estland und Ungarn wegen einer unzureichenden Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zu hohen Strafzahlungen verurteilt. Die fünf Staaten müssen jeweils einen Pauschalbetrag an die EU-Kommission zahlen, wie das Gericht am Donnerstag in Luxemburg mitteilte. Im Falle Deutschlands sind es wegen einer verspäteten Umsetzung der Richtlinie 34 Millionen Euro. (AZ: C-149/23, C-150/23, C-152/23, C-154/23 und C155/23)
Die EU-Kommission hatte in mehreren Klagen beantragt, Verstöße gegen die Umsetzungspflicht festzustellen und Sanktionen zu verhängen. Die Whistleblower-Richtlinie gewährt Hinweisgebern, die Verstöße gegen geltendes Recht melden, ein hohes Schutzniveau. Der EuGH betonte die Bedeutung der Regelungen.
Deutschland hatte die EU-Richtlinie 2023 umgesetzt und damit deutlich nach Ablauf der Frist im Dezember 2021. Das Vorhaben war zunächst an der früheren schwarz-roten Bundesregierung gescheitert. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz im Dezember 2022, worauf der Bundesrat das Regelwerk jedoch blockierte.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP teilte das Whistleblower-Gesetz anschließend so auf, dass die wichtigsten Regelungen auch ohne die Zustimmung des Bundesrates hätten beschlossen werden können. Später rief die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss an, der sich auf Änderungen des ursprünglichen Entwurfs einigte.
Tschechien verurteilte der Gerichtshof nun zu einer Strafzahlung in Höhe von 2,3 Millionen Euro, Ungarn zu 1,75 Millionen Euro, Estland zu 500.000 Euro und Luxemburg zu 375.000 Euro. Estland droht zudem ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 1.500 Euro, falls es die Richtlinie weiterhin nicht umsetzt.
Bereits im April hatte der EuGH Polen wegen eines ähnlichen Verstoßes verurteilt. Das Land musste sieben Millionen Euro zahlen und wurde mit einem täglichen Zwangsgeld von 40.000 Euro belegt.
EPD/jm