Deutschland: Linke und AfD wehren sich mit Eilverfahren in Karlsruhe | ABC-Z

Die AfD-Fraktion zieht gegen die geplanten Sondersitzungen zur Verabschiedung des Finanzpakets von Union und SPD vor das Bundesverfassungsgericht. Auch die Linke will mit einem Eilverfahren eine Entscheidung im „alten“ Bundestag verhindern.
AfD und Linke haben jeweils Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten Sondersitzungen des Bundestags zur Änderung des Grundgesetzes eingelegt. In Karlsruhe werde die Fraktion „im Laufe des Montags eine Organklage nebst Eilantrag“ einreichen, teilte die AfD-Fraktion am Montagmittag mit. „Mit ihrem Eilantrag macht die Fraktion die Verfassungswidrigkeit der Einberufung der Sondersitzungen geltend und beruft sich hier auch auf Rechte des Bundestags selbst.“
Zuvor hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) klar gemacht, dass sie die für den 13. und 18. März geplanten Sondersitzungen nicht absagen werde. An den beiden Tagen soll noch in den bisherigen Mehrheiten über die in den Sondierungen von Union und SPD vereinbarten Grundgesetzänderungen für ein milliardenschweres Finanzprogramm beraten und schließlich abgestimmt werden. Dafür ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die nach der Konstituierung des neuen Bundestags am 25. März nicht mehr ohne Stimmen aus AfD oder Linkspartei möglich ist.
„Die AfD-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Bundestagspräsidentin verpflichtet ist, in der aktuellen Situation den neuen Bundestag einzuberufen“, teilte die Fraktion mit. „Dies gilt insbesondere, da der Bundespräsident den alten Bundestag aufgelöst hat, und da durch die Einberufung des neugewählten Bundestages, die bereits in der kommenden Woche erfolgen könnte, kein wesentlicher zeitlicher Verzug entstehen würde.“
AfD: „Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen“
Die AfD moniert zudem, dass nicht wie vorgeschrieben explizit ein Drittel aller Abgeordneten die Sondersitzungen verlangt hätten, sondern lediglich die Fraktionsführungen von Union und SPD. Daraus wolle Bas „rechnerisch ein Drittel ableiten“. Wie viele Abgeordnete aber tatsächlich dieses Verlangen geäußert hätten, habe sie nicht geprüft.
Parlamentsgeschäftsführer Stephan Brandner erklärte dazu, Bas ignoriere mit ihrer Entscheidung „den Wählerwillen, der sich bei der Bundestagswahl vor zwei Wochen gezeigt hat, und untergräbt damit weiter das Vertrauen in die parlamentarischen Prozesse“. Sowohl „sämtliche juristischen Argumente als auch der gesunde Menschenverstand und die politischen Umstände“ sprächen für die Auffassung der AfD-Fraktion, dass Bas den alten Bundestag „allenfalls und ausnahmsweise in besonders eilbedürftigen Notfällen erneut zusammenrufen dürfte“.
Derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere „hoch umstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen“, gehörten nicht dazu, betonte Brandner. „Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.“ Zuvor hatten bereits mehrere AfD-Abgeordnete Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die geplanten Sondersitzungen eingereicht.
Auch die Linke will mit einem Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht milliardenschwere Entscheidungen mit alten Mehrheiten im Bundestag verhindern. Wie die Fraktionsführung mitteilte, stellten einzelne Bundestagsabgeordnete und die künftige Fraktion in Karlsruhe den Antrag auf eine einstweilige Anordnung.
Ziel ist, den alten Bundestag nach der für Freitag geplanten Feststellung des Endergebnisses der Bundestagswahl vom 26. Februar nicht mehr einzuberufen. In der Begründung des Antrags heißt es, die neuen Abgeordneten Ines Schwerdtner und Jan van Aken – die Linken-Bundesvorsitzenden – sähen sich in ihren Mitwirkungsrechten verletzt.
Linke offen für Sondervermögen
Die Linke hält es für unzulässig, so weitreichende Entscheidungen noch mit alten Mehrheiten zu treffen.
Die Linke hat signalisiert, dass sie für Gespräche über eine Abschaffung oder Reform der Schuldenbremse zur Verfügung stünde. Sie ist jedoch gegen drastisch erhöhte Verteidigungsausgaben.
Rechtlich geregelt sind Sondersitzungen in der Übergangszeit im Grundgesetz: Artikel 39 definiert als Ende einer Wahlperiode die Zusammensetzung des neuen Parlaments. Dieser Passus wurde 1976 explizit ergänzt: Die Zusammensetzung findet spätestens am 30. Tag nach der Wahl statt. Diesmal ist die konstituierende Sitzung des neu gewählten Bundestags für den 25. März eingeplant.
AFP/dpa/fgk