Deutschland: Günther für bundesweite Zuckersteuer – Politik | ABC-Z

Justizministerin Hubig plant Speicherung von IP-Adressen für drei Monate
Die IP-Adresse ist quasi die Anschrift eines Computers im Internet, mit der dieser identifiziert werden kann. Sie wird vorübergehend vergeben. Die Internetanbieter sollen nun vorsorglich speichern, welchem Internetanschluss eine IP-Adresse zu einem fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, so das Justizministerium. Gespeichert werden sollen auch weitere Daten, die für eine eindeutige Zuordnung der IP-Adresse zu einem Anschlussinhaber nötig sind.
Das Papier soll am Freitag zur Abstimmung an die übrigen Ministerien verschickt worden sein. Im Frühjahr soll das Gesetz im Bundestag beschlossen werden. Schon im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die dreimonatige Speicherung der IP-Adressen vereinbart. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden. Die Speicherung ist seit Langem umstritten.
Kritiker fürchten eine Aushöhlung von Grundrechten. Die Grünen halten die Pläne für rechtswidrig. „Union und SPD planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg dem Stern. Die Innenpolitik-Expertin der Linken, Clara Bünger, sagte der dpa, dass das Problem gar nicht fehlende Daten, sondern das Fehlen gut ausgebildeter Ermittler und digitaler Forensik seien. „Die Vertraulichkeit von Kommunikation bleibt strikt gewahrt“, betont hingegen Hubig. „Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sind ausgeschlossen.“ Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt den Gesetzentwurf, hält die dreimonatige Frist aber für zu kurz. FDP-Chef Christian Dürr, dessen Partei schon 2017 gegen eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen war, erneuerte die Kritik. „Gegen jeden Bürger ohne Anlass zu ermitteln, ist eines Rechtsstaats nicht würdig“, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.





















