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Deutschland: Abschiebeflug nach Afghanistan soll in Leipzig starten – Politik | ABC-Z

Brosius-Gersdorf verteidigt sich

Die von der SPD nominierte Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hält trotz Kritik aus der Union vorerst an ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht fest. Sollte dem Gericht in der Debatte um die geplatzte Richterwahl jedoch Schaden drohen, würde sie sofort verzichten, sagte sie in der Sendung Markus Lanz im ZDF. “Das ist ein Schaden, den kann ich gar nicht verantworten.”
Das Bundesverfassungsgericht müsse in Ruhe arbeiten können und funktionsfähig bleiben. Brosius-Gersdorf betonte: “Ich möchte auch nicht verantwortlich sein für eine Regierungskrise in diesem Land, weil wir nicht wissen, was dann hinterher passiert. Das sind alles Aspekte, die nehme ich unheimlich ernst und die bedenke ich.”
Zugleich betonte Brosius-Gersdorf, dass sie Tausende von Zuschriften erhalten haben, in denen sie aufgefordert werde, an ihrer Kandidatur festzuhalten. “Es geht auch darum, was passiert, wenn sich solche Kampagnen, und es war in Teilen eine Kampagne, durchsetzen, was das mit uns macht, was das mit dem Land macht, mit unserer Demokratie.” Außerdem berichtete sie, sie habe Drohungen und verdächtige Poststücke erhalten. “Ich musste vorsorglich meine Mitarbeitenden bitten, nicht mehr am Lehrstuhl zu arbeiten”, sagte Brosius-Gersdorf. Die Berichterstattung über die Verfassungsrichterwahl und ihre Person sei “nicht spurlos an mir vorbei gegangen, nicht an mir, nicht an meinem Mann, an meiner Familie, meinem gesamten sozialen Umfeld.”

Brosius-Gersdorf verteidigte auch ihre Positionen zur Abtreibung . “Ich bin nie eingetreten für eine Legalisierung oder Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt”, betonte sie. “Es ist auch falsch, dass ich gesagt haben soll oder geschrieben haben soll, dass der Embryo kein Lebensrecht hat.” Richtig sei vielmehr, dass sie für eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase eingetreten sei. “Straffrei ist er schon heute, aber er ist rechtswidrig, und ich bin der Meinung, dass er aus verfassungsrechtlichen Gründen rechtmäßig sein sollte.”

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