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Deutsches Gericht verhängt Haftstrafen gegen Mitglieder der Hamas – Politik | ABC-Z

Im Prozess gegen vier Mitglieder der radikal-islamistischen Hamas ist ein Urteil gefallen. Das Kammergericht Berlin hat die vier Männer zu Haftstrafen von viereinhalb bis sechs Jahren verurteilt. Die Bundesanwaltschaft Haftstrafen zwischen sieben und fünf Jahren beantragt.

Nach Überzeugung des Gerichts waren die 36- bis 58-Jährigen als sogenannte Auslandsoperateure für Waffendepots der Terrororganisation in mehreren europäischen Staaten zuständig, die für Anschläge genutzt werden sollten. Laut Ermittlern hatte die Hamas bereits vor längerer Zeit Erddepots mit Waffen angelegt, um diese für mögliche Anschläge gegen israelische, jüdische oder andere Einrichtungen in Europa bereitzuhalten.

Die Männer bestreiten, Mitglieder der Hamas zu sein. Die Verteidiger dreier Männer hatten auf Freispruch plädiert. Der Hauptangeklagte räumte im Prozess ein, das Waffenlager in Bulgarien aufgesucht zu haben. Nach seiner Schilderung ging es um „privaten Waffenhandel“. Sein Anwalt plädierte, ihn wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Strafe zu verurteilen, die nicht über Zeit der bisherigen Untersuchungshaft hinausgeht. Die Angeklagten wurden im Dezember 2023 verhaftet.

Die Bundesanwaltschaft sprach zu Prozessbeginn im Februar 2025 von einem Pilot-Verfahren. Erstmals in Deutschland seien Angeklagte dem Vorwurf ausgesetzt, sich als Mitglieder der ausländischen, terroristischen Vereinigung Hamas beteiligt zu haben, hieß es.

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