Der Regensburger Ex-OB Joachim Wolbergs kämpft um seine Reputation – Bayern | ABC-Z

Er gibt eine Erklärung ab. Er habe Sorge, „dass Sie schon wissen, was am Ende rauskommt“, sagt Wolbergs zum Vorsitzenden Richter. Er werde trotzdem „alles vortragen, was ich weiß, was ich erlebt habe“. Dann redet Wolbergs, mehr als zwei Stunden lang. Über sein Leben, seine Karriere, die 70 Prozent der Menschen in Regensburg, die ihn im Frühjahr 2014 zum Oberbürgermeister gewählt hatten. Er spricht über die Ermittlungen gegen ihn, die Untersuchungshaft. Und darüber, dass er sich ungerecht behandelt fühlt, von einigen Medien, der Staatsanwaltschaft.
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Was im Saal B 173 zur Aufführung kommt, soll nun wirklich der letzte Akt in der Regensburger Korruptionsaffäre sein, die 2016 begann und fast zehn Jahre später nicht abgeschlossen ist. Einmal wurde Wolbergs bereits wegen Bestechlichkeit verurteilt, rechtskräftig, ein Jahr auf Bewährung. In einem zweiten Verfahren war er zunächst ebenfalls schuldig gesprochen worden, im Juli 2019, wegen Vorteilsannahme. Eine Strafe bekam Wolbergs nicht – obwohl die Staatsanwaltschaft satte viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Im November 2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) das milde Urteil teils aufgehoben. Es muss neu verhandelt werden, nun in München statt in Regensburg.
Die Anklage wirft dem früheren SPD-Politiker vor, rund 475 000 Euro Parteispenden eines Bauunternehmers angenommen zu haben, die zwischen 2011 und 2016 in 48 Einzelspenden über je 9900 Euro an Wolbergs’ SPD-Ortsverein flossen. Es ist von einem „Strohmann-System“ die Rede, das die Spenden verschleiern sollte, weil das Parteiengesetz eine Offenlegung erst ab einer Spendenhöhe von 10 000 Euro vorsieht. Der Bauunternehmer hat inzwischen gestanden, die Spenden bewusst auf mehrere Personen und Jahre verteilt und Wolbergs auch darüber informiert zu haben. Er habe sich mit seinem Geld „ein gewisses Wohlwollen“ des Oberbürgermeisters sichern wollen. Das Geständnis belastet Wolbergs, der weiterhin bestreitet, käuflich gewesen zu sein.
Die gestückelten Spenden flossen zu einer Zeit, als der Bauunternehmer sich um ein städtisches Grundstück bemühte, das er letztlich auch bekam. Projektvolumen: rund 23 Millionen Euro. Eine pflichtwidrige Diensthandlung im Zusammenhang mit diesem Projekt steht nicht mehr im Raum, also keine Bestechlichkeit. Die Anklage lautet auf Vorteilsannahme, die „kleine Schwester“ der Bestechlichkeit, sagen manche. Es geht insbesondere um die Frage, ob dem OB Wolbergs bewusst war, dass der Unternehmer ihn sich gewogen machen wollte. Und ob er dessen Spenden dann hätte annehmen dürfen.
Dass der Bauunternehmer im großen Stil über mehrere Personen aus seinem privaten und beruflichen Umfeld spendete, will Wolbergs nicht bemerkt haben. Von einem Strohmannsystem habe er nichts gewusst, sagt er in seiner Erklärung im Gerichtssaal. Und überhaupt, in Regensburg sei der Kreis der großen Bauträger überschaubar, weshalb es zwangsläufig sei, dass ein Oberbürgermeister „mit jedem dieser Bauträger einmal zu tun haben“ werde. Aber kein Spender habe ihm gegenüber jemals „eine Andeutung gemacht, dass er etwas von mir erwartet“. Und „bei allem, was ich später entschieden habe, war bei mir nie ein Grund, dass irgendwer, irgendwann gespendet hat. Nie. Nie. Nie.“
Wolbergs präsentierte sich als Justizopfer
Der Unterschied zwischen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit ist auch für das Strafmaß entscheidend, da bei Bestechlichkeit in schweren Fällen bis zu zehn Jahre Gefängnis drohen; bei Vorteilsannahme maximal drei Jahre. Weiterhin Bestandteil der Anklage sind auch persönliche Vorteile, die Wolbergs genossen haben soll: Renovierungskosten, die die Firma des Bauunternehmers für ein Wochenendhaus der Familie Wolbergs und eine Pächterwohnung übernommen hatte. Der Ex-OB selbst will das schlicht nicht bemerkt haben. Das Bauunternehmen habe mehrere Rechnungen geschickt, um die sich seine Frau gekümmert habe. Dass diese Rechnungen nicht alle Kosten umfassten, sei ihm nicht bewusst gewesen.
Erst kürzlich hatte Wolbergs zu einem „Informationsabend“ in ein Regensburger Kulturzentrum geladen, um Presse und interessiertem Publikum seine Sicht auf den neuerlichen Prozess darzulegen. Die Veranstaltung war gut besucht, rund 150 Leute kamen und klatschten Beifall für Wolbergs, der sich als Justizopfer präsentierte. Dass er in Regensburg immer noch Zuspruch hat, zeige ihm, „dass es Leute gibt, die nicht einfach jede vorgefertigte Meinung übernehmen, sondern sich selbst ein Bild machen“, sagte Wolbergs hinterher. An diesem Mittwoch möchte er nun auch das Gericht überzeugen, „dass ich nicht derjenige bin, als den mich manche darstellen“.
Sollte Wolbergs erneut verurteilt werden, dürfte ihm diesmal keine Strafe erspart bleiben. Schließlich hat der BGH auch die mildernden Umstände aufgehoben, die das Regensburger Landgericht im ersten Prozessanlauf geltend machte. Damals hatte die Kammer den Paragrafen 60 des Strafgesetzbuchs gezogen, der für gewöhnlich nur in besonders tragischen Fällen zum Einsatz kommt. Zum Beispiel dann, wenn eine Mutter ungewollt einen Unfall verursacht, bei dem ihr Kind stirbt. Der Paragraf besagt, dass ein Gericht trotz Schuldspruch von Strafe absehen kann, „wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre“. Zu diesen schwerwiegenden Folgen gehörte für die Regensburger Richtern die sechswöchige Untersuchungshaft, die „nicht verhältnismäßig“ gewesen sei. Zudem habe das Verfahren zu Wolbergs „finanziellem Ruin“ geführt. Einfacher formuliert: Das Regensburger Gericht hielt Wolbergs für gestraft genug.
Der Gestraft-genug-Paragraf war aber nicht die einzige Merkwürdigkeit, die der BGH beanstandete. Die Regensburger Richterin sprach damals auch von einem „Verbotsirrtum“, ebenfalls eine juristische Konstruktion, in deren Genuss kaum je ein Angeklagter kommt. Übersetzt heißt das: Wolbergs musste nicht alle juristischen Fallstricke kennen. Sehr ungewöhnlich, befand der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller unmittelbar nach dem damaligen Urteil. Ein OB sei ja „umgeben von Juristen“, die ihn beraten könnten. Zudem liege die „Problematik bei der Annahme von Vorteilen seitens eines Bauunternehmers“ auf der Hand.
Wolbergs-Verteidiger Peter Witting hält an diesem Mittwoch eine emotionale Verteidigungsrede für Wolbergs, der „alles verloren“ habe. Sein Ansehen, seine Reputation, „es ist nichts mehr davon da“, sagt Witting. „Was soll er noch gewinnen?“ Wie in den vorherigen Prozessen stellt er seinen Mandanten als einen Mann dar, dem man Arglosigkeit vorwerfen kann, aber keine bewussten Fehler, die man ihm strafrechtlich anlasten könne. „Er war blöd“, sagt Witting. „Er war blauäugig.“
Für den neuerlichen Prozess gegen Wolbergs hat das Landgericht München I insgesamt 13 Verhandlungstage angesetzt. Ende Mai könnte das Urteil feststehen.





















