Der Justiz kein Unbekannter: In mehreren Bundesländern stand Taleb A. schon vor Gericht | ABC-Z
Der Justiz kein Unbekannter
In mehreren Bundesländern stand Taleb A. schon vor Gericht
21.12.2024, 17:12 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen den Täter vom Weihnachtsmarkt wegen fünffachen Mordes. Wie sich nun herausstellt, hatte der 50-Jährige zuvor in mehreren Bundesländern juristische Auseinandersetzungen.
Nach der Todesfahrt von Magdeburg fragen sich viele, ob die Tat hätte verhindert werden können. Der Täter war zuvor auf sozialen Medien verhaltensauffällig gewesen und Medienberichten zufolge gleich in mehreren Bundesländern gerichtlich zu Geldstrafen verurteilt worden.
In Rostock wurde Taleb A. vom Amtsgericht Rostock schon am 4. September 2013 zu einer Strafe von 90 Tagessätzen verurteilt, weil er “den öffentlichen Frieden gestört” und mit “Straftaten gedroht” hat. Das berichtet der “Spiegel”. Der Strafsatz betrug 10 Euro, was laut Magazin darauf schließen lässt, dass der später als Facharzt für Psychiatrie praktizierende Saudi damals von Hartz IV gelebt haben könnte und sein Asylantrag zu der Zeit noch nicht genehmigt worden war.
In Berlin lag nach dpa-Informationen ein Verfahren der Amtsanwaltschaft Berlin wegen des Missbrauchs von Notrufen durch Taleb A. vor. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, am 23. Februar dieses Jahres im Dienstgebäude der Berliner Polizei den Notruf der Feuerwehr gewählt zu haben, ohne dass ein Notfall vorgelegen habe. Daher wurde beim Amtsgericht Tiergarten Strafbefehl beantragt, der mit 20 Tagessätzen zu je 30 Euro erlassen wurde.
Taleb A. habe Einspruch eingelegt. Zum Hauptverhandlungstermin am vergangenen Donnerstag (19. Dezember) – einen Tag vor der Todesfahrt – sei der Angeklagte nicht erschienen, so die Berliner Staatsanwaltschaft. Der Einspruch sei auf Antrag der Amtsanwaltschaft verworfen worden.
Juristische Auseinandersetzung mit Flüchtlingshilfe
In Nordrhein-Westfalen war Taleb A. ebenfalls bekannt. Bei der in Köln ansässigen Säkularen Flüchtlingshilfe habe 2018 ursprünglich die Überlegung einer Zusammenarbeit mit dem 50-Jährigen bestanden, um die Hilfe für atheistische Geflüchtete aus Saudi-Arabien zu koordinieren. Diese Kooperation sei jedoch gescheitert. Seitdem habe der Kontakt zu dem nun mutmaßlichen Täter nur noch über Anwälte und Gerichte bestanden, “denn 2019 erstatteten Mitglieder der Säkularen Flüchtlingshilfe nach übelsten Verleumdungen und verbalen Angriffen durch ihn Anzeige bei der Polizei. Wir konnten in der gesamten Zeit keinen Grund ausmachen, welcher seine Diffamierungskampagne und die Aggressivität seiner Vorwürfe erklärt.”
Aus der Anzeige sei ein Prozess entstanden, den die ehemaligen Vorstandsmitglieder vor dem Landgericht Köln gewonnen hätten, mit der Aufforderung des Gerichts an die Person, die betreffenden Social-Media-Posts zu löschen. Das Verfahren befindet sich aktuell noch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln.
Taleb A. war mit einem Auto auf einem Weihnachtsmarkt in Magdeburg in eine Menschengruppe gerast. Dabei waren fünf Menschen ums Leben gekommen und mehr als 200 weitere verletzt worden. Er wurde wenig später festgenommen. Der 50-Jährige lebte in Bernburg und war als islamkritischer Aktivist bekannt. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt nun wegen fünffachen Mordes.