Der Hamburger Kultursenator Carsten Brosda zu Kunst- und Meinungsfreiheit – Kultur | ABC-Z
Vor einigen Tagen hat die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg in einem Interview mit dieser Zeitung vorgeschlagen, künftig den Verfassungsschutz zu befassen, um die Förderfähigkeit von Künstlerinnen und Künstlern zu klären. Mit dieser Idee reagiert sie auf den zuvor gescheiterten Berliner Versuch, Förderungen an Bekenntnisse zu Diversität und gegen Antisemitismus zu koppeln. Tauglich ist auch der neuerliche Anlauf nicht. Er bedroht vielmehr jene Zusammenhänge, die er zu schützen vorgibt. Es ist höchste Zeit, daran zu erinnern, dass die Freiheit der Kunst keine Gefahr für eine freie Gesellschaft darstellt. Sie ist vielmehr eines ihrer Wesensmerkmale. Mit allen Risiken und Nebenwirkungen.