Verkehr

Vorfahrtsstraße nur in eine Richtung? | ABC-Z

Hallo,
ich würde gerne eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen.
Wir nehmen eine gerade Straße. Auf beiden Seiten gehen kleine Nebenstraßen ab aber nicht genau gegenüberliegend.
Auf der einen Seite ist nun ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert worden, auf der anderen nicht (wohl zu eng).
Damit die Radfahrer durchfahren können, wurde die Straße zur Vorfahrtsstraße erklärt. Das war sie früher auch schon mal.
Nun sind beide Seiten wieder Vorfahrtsstraße und der eigentlich mal gedachte Sinn, dass an den Einmündungen rechts vor links gilt und damit langsamer gefahren werden muss ist hin.
Ich finde den Schutzstreifen OK und verstehe die Bevorrechtigung im Sinne des Radverkehrs auf dem Schutzstreifen.
Aber könnte man die Gegenseite ohne Schutzstreifen nicht mit rechts vor links lassen? Kann eine Vorfahrtsstraße nicht nur einseitig existieren? Zumindest hier, wo es keine gegenüberliegenden Einmündungen gibt und somit klar ist, dass der aus der Nebenstraße gegenüber dem Schutzstreifen Kommende den auf der Vorfahrtsstraße von rechts Heranfahrenden sowieso Vorfahrt geben muss, da von rechts?
Ich glaube zwar, dass das nicht geht, aber ich wollte trotzdem mal fragen.
Danke!

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